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Interview „Keine Einheitslösung“

25.08.2004 ·  Die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns würde "die Absicht der Agenda 2010 geradezu auf den Kopf stellen", warnte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt im Gespräch mit der F.A.Z.

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Was halten Sie von einem gesetzlichen Mindestlohn?

Ein gesetzlicher Mindestlohn würde keines der bestehenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt lösen, sondern nur zusätzliche schaffen. Wir haben schon jetzt ein faktisches Mindestlohnsystem durch das Niveau der Sozialleistungen. Ich kann nur davor warnen, durch einen Mindestlohn die Mobilisierung eines Niedriglohnsektors für Geringqualifizierte und Langzeitarbeitslose zu erschweren. Das würde die Absicht der Agenda 2010 geradezu auf den Kopf stellen. Wir brauchen keinen Mindestlohn, sondern eine stärkere Lohnspreizung. Diejenigen, die dann nur einen niedrigeren Lohn erzielen, müssen zur Existenzsicherung eine Kombination aus Erwerbseinkommen und Sozialtransfers erhalten.

Fiele Ihr Urteil anders aus, wenn zunächst tarifliche Mindestlöhne für bestimmte Branchen vereinbart und dann von der Bundesregierung für allgemein verbindlich erklärt würden?

Nein. Das hätte dieselbe Wirkung. Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist zu Recht an strenge Voraussetzungen gebunden. Sie muß eine Ausnahmeregelung bleiben. Wir brauchen in den Tarifverträgen mehr Differenzierung und weniger Vereinheitlichung. Wenn die Tarifvertragsparteien durch Öffnungsklauseln mehr Flexibilisierung wollen, kann nicht gleichzeitig eine gesetzesgleiche Einheitslösung fixiert werden.

Die Bauarbeitgeber sind, im Gegensatz zur Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), für den Mindestlohn.

In der Bauwirtschaft existieren spezielle Bedingungen und die Problematik der Entsendearbeitnehmer. Deshalb gibt es dort Argumente für eine Allgemeinverbindlichkeit auf europarechtlicher Grundlage.

Für die übrigen Branchen wird die BDA im Tarifausschuß also weiterhin jede Allgemeinverbindlichkeitserklärung ablehnen?

Es wird auch in Zukunft Allgemeinverbindlichkeitserklärungen nur in besonderen Ausnahmefällen geben können. Zur Tarifautonomie gehört zwingend auch die Koalitionsfreiheit, die positive genauso wie die negative. Die Unternehmen müssen, wenn sie das wollen, auch die Möglichkeit haben, ihre Arbeitsbeziehungen ohne Tarifbindung gestalten zu können.

Beim Entsendegesetz umging die Regierung den Widerstand der BDA dadurch, daß die Allgemeinverbindlichkeit nicht mehr die Zustimmung beider Seiten voraussetzt. Befürchten Sie dies auch für andere Branchen?

Nein. Das wäre auch verfassungsrechtlich höchst fragwürdig. Dieser Weg ist außerhalb der Bauwirtschaft für mich nicht denkbar. Beim Entsendegesetz haben wir eine besondere Situation, die den Gesetzgeber zu einer besonderen Regelung veranlaßt hat.

Die Fragen stellte Nico Fickinger

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.08.2004, Nr. 198 / Seite 10
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