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Interview „Armut nicht festschreiben“

25.08.2004 ·  Die stellvertretende Verdi-Vorsitzende, Mönig-Raane, bestreitet, daß der Spagat zwischen Grundsicherung und Tariflohn mit dem Mindestlohn nicht zu schaffen sei. 3,86 Euro seien als Maßstab zu niedrig.

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Haben die Gewerkschaften im DGB-Bundesvorstand schon zu einer einheitlichen Position gefunden?

Noch nicht. Was wir bis jetzt haben, ist weder spruchreif noch belastbar. Aber wir sind sozusagen auf dem Weg zu einer einheitlichen Position.

DGB-Vorstand Heinz Putzhammer sagt, gegen branchenbezogene gesetzliche Mindestlöhne hätten die Gewerkschaften nichts einzuwenden.

Ich will zu dem Weg noch nichts sagen. Wichtig ist mir, daß wir uns verständigen. Das wird in den nächsten vier bis sechs Wochen passieren.

Bevorzugen Sie einen gesetzlichen oder einen tarifvertraglichen Mindestlohn, der allgemeinverbindlich wird?

Es gibt Präferenzen für beide Wege. Wir müssen ausloten, was am wirksamsten ist und die wenigsten Nachteile hat.

Was befürchten Sie?

Unsere größte Sorge ist, daß die Höhe des Mindestlohns nicht ausreicht, daß wir also Armut in Vollzeitbeschäftigung sogar noch gesetzlich festschreiben.

Der SPD-Wirtschaftspolitiker Klaus Brandner sagt, ein Mindestlohn müsse über dem Arbeitslosengeld II, aber unter den Tarifentgelten liegen. Dieser Spagat sei nicht zu schaffen.

Ich denke, doch. Es gibt eben einige Tarifbereiche, die man nicht als Maßstab nehmen darf. Wir sollten uns lieber an dem orientieren, was es in anderen Ländern schon gibt.

Sie haben 7,50 Euro genannt.

Das ist mit dem vergleichbar, was in Großbritannien gezahlt wird. Ich denke, einem Land, das wirtschaftlich so stark ist wie die Bundesrepublik, stünde es gut an, auch hier Spitze zu sein.

Brandner hat bloß eine erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung in Aussicht gestellt, um auch jene Beschäftigten zu erreichen, die derzeit keiner Tarifbindung unterliegen.

Unsere Beschlußfassung in Verdi ist der Mindestlohn, Herr Brandner nennt die erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung. Möglicherweise gibt es einen Weg dazwischen.

Wie könnte die erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung aussehen? Soll wie am Bau der Antrag der Gewerkschaften genügen, auch wenn die Arbeitgeber nicht zustimmen?

Das müssen wir erst noch ausloten. Ich kann mir auch noch andere Wege vorstellen.

Brandner, früher selbst IG-Metall-Funktionär, sieht die Gewerkschaften geschwächt, wenn sie die Regelungshoheit für die unteren Lohngruppen aus der Hand geben. Teilen Sie diese Befürchtung?

Meine Sorge ist, daß die Arbeitgeber einen Mindestlohn verwechseln mit dem untersten tariflichen Einkommen. Hier fordern wir weiterhin 1500 Euro im Monat. Das ist ein bißchen was anderes.

Die Fragen stellte Nico Fickinger

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.08.2004, Nr. 198 / Seite 10
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