11.05.2004 · Zahlreiche gewerbliche Händler geben sich bei Online-Auktionen nicht zu erkennen, kritisiert die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Dabei würden den Verbrauchern oftmals ihre Rechte verschwiegen.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs beklagt eine massive Zunahme von unseriösen Angeboten bei Internet-Auktionen.
Gut 3.200 Mal mußte die Selbstkontrollorganisation der Wirtschaft im vergangenen Jahr gegen Internethändler vorgehen, die auf Online-Plattformen wie Ebay versucht hätten, „die gesetzlichen Rechte der Verbraucher zu verkürzen oder ganz zu verschweigen“, erklärte ihr Geschäftsführer Reiner Münker am Dienstag in Nürnberg.
Viele gewerbliche Anbieter verschweigen Verbraucherrechte
Die Kontrolleure kritisierten, daß sich zahlreiche gewerbliche Anbieter im Internet nicht als solche zu erkennen gäben. Verbrauchern riet Münker daher, sich das Profil des Anbieters genau anzusehen. Die Finger sollten Kunden auf jeden Fall von gewerblichen Angeboten lassen, bei denen Namen und Anschrift des Anbieters fehlten.
In zahlreichen Fällen würden kommerzielle Händler ihre Kunden nicht den Vorschriften entsprechend informieren. Viele Nutzer von Internetplattformen wüßten deshalb etwa nicht, daß sie bei einem Kauf über das Internet ein 14tägiges Widerrufsrecht besitzen. Fehlt dieser Hinweis bei einem gewerblichen Online-Anbieter ganz, habe der Kunde ab dem Zeitpunkt, ab dem er anderweitig von seinem Widerrufsrecht erfahre, zwei Wochen lang Zeit, den Kauf rückgängig zu machen. Auch Rückgabe- und Gewährleistungsrechte der Kunden von Internet-Auktionsplattformen würden von unseriösen Händlern bewußt mißachtet.
Immer kompliziertere Fälle
Insgesamt machen die Beschwerden und Anfragen zum Handel über das Internet bereits 17 Prozent der insgesamt 18.800 Fälle aus, in denen die Zentrale tätig wurde. Dieser Trend setze sich auch in diesem Jahr ungebrochen fort. „Ich rechne noch einmal mit einem deutlichen Sprung“, sagte Münker. Allein nach dem Osterwochenende habe man über 160 Beschwerden zu unlauteren Angebote auf der Auktionsplattform Ebay erhalten.
Insgesamt sei die Zahl aller Beschwerden und Anfragen an die Wettbewerbszentrale zwar um 10 Prozent zurückgegangen, die Fälle würden jedoch immer komplizierter. Beschwerden zu Rabattaktionen im Einzelhandel seien um 40 Prozent zurückgegangen. Dagegen wurden um drei Prozent mehr Fälle von irreführender Werbung gemeldet. Oft mußten dabei falsche Preisangaben beanstandet werden.
Auch die Beschwerden über lästige Werbung über E-Mail, Telefon- und Fax nehme zu. Die meisten Streitigkeiten konnte die Zentrale nach eigenen Angaben außergerichtlich durch ein Anschreiben oder einstweilige Verfügungen beilegen. 627 Mal leitete sie allerdings ein Gerichtsverfahren ein.
Der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gehören nach eigen Angaben sämtliche Industrie- und Handelskammern, die meisten Handwerkskammern, weitere 400 Verbände und Organisationen der Wirtschaft sowie etwa 1.200 Unternehmen an.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.388,65 | +0,86% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2545 | +0,03% |
| Rohöl Brent Crude | 107,18 $ | −0,07% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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