Home
http://www.faz.net/-gqe-2hkl
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Internet Das Büro als Big Brother-Container?

11.03.2001 ·  Das Internet wird am Arbeitsplatz auch privat genutzt. Der volkswirtschaftliche Schaden ist beträchtlich. Arbeitgeber wollen deshalb überwachen.

Von Ulrich Hottelet
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Porno in der Staatskanzlei: Beamte der Schaltzentrale des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber surften während der Dienstzeit auf den Erotik-Seiten des Internet. Sehr zum Missfallen des CSU-Vorsitzenden, der sich die IT-Initiative „Bayern Online“ anders vorgestellt hatte. Konsequenz: Abmahnungen für die ertappten Staatsdiener und die Installation von Software, die den Zugang zu schlüpfrigen Web-Seiten sperrt.

Doch nicht nur im Münchner „Alpen-Kreml“, auch in den Unternehmen vertreiben sich immer mehr Mitarbeiter die Zeit mit privatem Surfen in den Weiten des Internet. In den USA schätzt die Firma NetPartners Internet Solutions den volkswirtschaftlichen Schaden auf 450 Milliarden Dollar. Selbst wenn die Zahl hochgegriffen ist, so dürften auch hierzulande die Kosten für die Firmen in die Milliarden gehen, die von der Vergeudung der Arbeitszeit verursacht werden.

Filtersoftware gegen pornografische Seiten

Um dem Treiben ein Ende zu setzen, setzen sie Filtersoftware ein, die den Zugriff auf bestimmte WWW-Seiten verhindert. Der Arbeitgeber kann bei den so genannten Smartfiltern der US-Firma Secure Computing unter 27 Kategorien auswählen, von denen er seine Beschäftigten während der Dienstzeit fernhalten will. Dazu zählen Sex, Sport, Kriminalität, Humor, Jobsuche und Chat.

Rechtlich problematischer als das bloße Sperren von Web-Angeboten ist die von allen marktüblichen Programmen ermöglichte Auswertung der Internet-Zugriffe, das sogenannte Monitoring. So protokolliert Surfcontrol unter anderem die Namen der Mitarbeiter, die besonders eifrig im Netz gesurft haben. Man kann anhand von Log-files genau feststellen, welche Seiten der Nutzer aufgerufen hat.

Überwachung wie bei Big Brother?

Mit Stirnrunzeln betrachten Juristen die minutiöse, an Big Brother erinnernde Kontrolle. Anselm Withöft, auf Online-Recht spezialisierter Anwalt aus Düsseldorf, hält den Einsatz von Monitoring-Programmen mit Verweis auf die grundgesetzlich geschützte Menschenwürde für rechtswidrig. Dagegen meint Wolfgang Däubler, Arbeitsrecht-Professor an der Universität Bremen, der Arbeitgeber dürfe durchaus kontrollieren, ob seine Mitarbeiter zum Privatvergnügen im Internet surfen - vorausgesetzt, er hat das zuvor ausdrücklich untersagt.

Withöft rät den Arbeitgebern, in den Arbeitsvertrag einen Passus aufzunehmen, wonach das Internet nur dienstlich genutzt werden dürfe. Das Monitoring sieht er jedoch kritisch: „Der Arbeitnehmer darf auch am Arbeitsplatz nicht zum gläsernen Menschen werden.“

Arbeitgeber muss Verbot ausdrücklich aussprechen

Professor Däubler verweist auf §87 Betriebsverfassungsgesetz, wonach der Betriebsrat dem Internet-Monitoring zustimmen muss. Wenn die Zustimmung vorliege und der Arbeitgeber die Beschäftigten ausdrücklich auf das Verbot des privaten Surfens aufmerksam gemacht habe, dann dürfe er auch kontrollieren, meint Däubler. Bedenklich findet er jedoch die Überwachung von dienstlich aufgerufenen Seiten. Das komme einer zu weitgehenden Leistungskontrolle gleich. Aus diesem Grund habe das Bundesverfassungsgericht auch die Beobachtung der Mitarbeiter am Arbeitsplatz per Videokamera für rechtswidrig erklärt. Klarheit, inwieweit die Surfer-Kontrolle legal ist, soll nun ein Gesetz bringen, dass zurzeit im Bundesarbeitsministerium ausgebrütet wird.

E-Mails beantworten 1,5 Stunden täglich

Auch bei E-Mails stellt sich die Frage nach der dienstlichen oder privaten Nutzung. Denn der vernetzte Mitarbeiter des anbrechenden dritten Jahrtausends verbringt inzwischen bis zu anderthalb Stunden täglich mit dem Sichten und Beantworten seiner Mails. Leitungsgebühren und vergeudete Arbeitszeit summieren sich schnell zu beachtlichen Kosten.

Kein Wunder, dass die Arbeitgeber der übermäßigen privaten Nutzung des zu dienstlichen Zwecken eingerichteten E-Mail-Systems einen Riegel vorschieben wollen. In den USA überwachen einer Studie der American Management Association zufolge 27 Prozent der Großunternehmen die Mail-Aktivitäten ihrer Beschäftigten. Sie allein erhalten und verschicken schätzungsweise eine Milliarde Mails pro Arbeitstag. Die Konsequenzen bekamen im November 1999 23 Mitarbeiter der New York Times zu spüren. Sie erhielten den blauen Brief, nachdem ihnen das Versenden von „unangemessenen und anstößigen Mails“ am Arbeitsplatz nachgewiesen werden konnte.

Schnüffel-Software wie Little Brother, Investigator, Censorware, MailSweeper und Mail Cop erleichtern den Firmen die Jagd auf die schwarzen Schafe unter ihren Angestellten. Die Programme durchforsten ein- und ausgehende Mails nach Schlüsselwörtern und verdächtigen Inhalten. Doch auch ohne diese Software kann zumindest der Systemverantwortliche problemlos die elektronische Post lesen.

Klare Regelung für private E-Mail am Arbeitsplatz erforderlich

Die Rechtsexperten geben einmütig Betrieben den Rat, klar zu regeln, ob private Mails vom Büro aus versendet werden dürfen. Untersagt der Arbeitgeber dies, so darf er davon ausgehen, dass alle Mails dienstlicher Natur sind und ist daher berechtigt, sie zu lesen. Nachteil: Das Betriebsklima kann sich verschlechtern.

Bettina Sokol, Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, empfiehlt Firmen dennoch, private Elektropost zu untersagen, um Komplikationen aus dem Weg zu gehen. Denn andernfalls müsse der Arbeitgeber vor einer Überwachung einen richterlichen Beschluss erwirken. Dieser setze allerdings voraus, dass der Tatbestand des §100a der Strafprozessordnung erfüllt sei. Danach muss der Verdacht einer schweren Straftat vorliegen.

Will die Geschäftsleitung gelegentliche Privat-Mails gestatten, rät Sokol zur eindeutigen Kennzeichnung als privat oder dienstlich im Betreff der Mail. Will der Arbeitnehmer sichergehen und Ärger vermeiden, solle er seinen Chef fragen, inwieweit private Mails im Unternehmen gestattet sind. Ein klärendes persönliches Gespräch ist eben auch im Internet-Zeitalter noch das beste Kommunikationsmittel.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Böses Spiel

Von Holger Steltzner

Mit größter Selbstverständlichkeit und in unerträglichem Ausmaß zahlt die Elite Griechenlands keine Steuern und flüchtet mit Milliarden ins Ausland - und jede griechische Regierung lässt sie gewähren. In den Geberländern wächst die Wut der Steuerzahler. Mehr 40 149

29.05.2012 14:53 Uhr
  Vortag
Dax 6.370,19 +0,74%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.388,24 +0,83%
Dow Jones 12.454,80 −0,60%
EUR/USD 1,2545 +0,03%
Rohöl Brent Crude 107,18 $ −0,07%
Gold 1.574,60 $ +0,32%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.