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Industriepolitik (16) Zwischen Protektionismus und Innovationsförderung

16.11.2004 ·  Die EU-Industriepolitik fristet ein Mauerblümchendasein. Sie existiert zwischen den Extremen einer „aktiven“ französichen Lesart und einer eher angelsächsischen Auffassung von der Rolle der EU.

Von Hendrik Kafsack
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Wenn Günter Verheugen nach den Wirren um die neue EU-Kommission in einer Woche endlich sein neues Amt antritt, dann tut er das mit einem klaren Auftrag: Der neue EU-Industriekommissar soll als Koordinator einen entscheidenden Beitrag dazu leisten, die europäische Industrie wieder an die Weltspitze zu führen.

Im Rahmen der sogenannten Lissabon-Strategie soll die Industriepolitik einen neuen Stellenwert bekommen. Zwar blieb Verheugen der Titel "Superkommissar" verwehrt. Aber Kommissionspräsident José Manuel Barroso hat ihm eine Sonderposition eingeräumt, die ihm deutlich weitgehendere Kompetenzen zugesteht als seinem blaß gebliebenen Vorgänger Erkki Likanen.

Zwischen französischer Lesart und angelsächsischer Auffassung

Die allerdings braucht Verheugen auch, wenn er der Brüsseler Industriepolitik neues Leben einhaucht. In den vergangenen Jahren fristete sie ein Mauerblümchendasein im Spannungsverhältnis zwischen der französischen Lesart der Industriepolitik, dem Schutz vor internationaler Konkurrenz und der angelsächsischen Auffassung, daß eine gute Industriepolitik sich auf die Schaffung von geeigneten Rahmenbedingungen beschränkt.

Die EU hat die Industriepolitik spät für sich entdeckt. Als der Binnenmarkt für Industriegüter weitgehend vollendet war, entdeckte die Kommission, daß dies allein die Industrie nicht auf international wettbewerbsfähiges Niveau brachte. Nachdem Weißbücher entworfen und Studien durchgeführt worden waren, erhielt die Industriepolitik 1992 Einzug in den EG-Vertrag. "Die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, daß die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie gewährleistet sind", heißt es seit dem Vertrag von Maastricht in Artikel 157. Auf diese Weise hoffte Brüssel angemessen auf die vermeintlich drohende Deindustrialisierung Europas zu reagieren. Zwar stellte die Kommission wenige Jahre später fest, daß es in Europa "keinerlei Nachweise für einen allgemeinen Prozeß der Deindustrialisierung" gibt. Artikel 157 aber blieb.

Aktive Industriepolitik oder Protektionismus

Seitdem kann sich etwa Frankreich auf das Ziel Industriepolitik berufen, wenn es angeschlagene Konzerne wie Alstom vor dem Ruin retten will. Nach französischer Lesart des Textes sind "nationale Champions" elementar für die europäische Entwicklung. Schließlich sei explizit die Rede davon, daß die Zusammenarbeit europäischer Konzerne gestärkt werden solle. Andere Staaten mögen in solchen Aktionen weniger aktive Industriepolitik als Protektionismus sehen.

Wenn aus den nationalen Champions aber europäische werden sollen und dies auch noch unter Führung von Siemens, dann entdeckt auch Deutschland den Wert des Wortes Industriepolitik für sich. Großzügig ausgeblendet wird der Zusatz von Artikel 157: "Dieser Titel bietet keine Grundlage dafür, daß die Gemeinschaft irgendeine Maßnahme einführt, die zu Wettbewerbsverzerrungen führen könnte." Vor allzu wildem Aktionismus von Kommission und Ländern bewahrt die EU allerdings auch der Zwang zur Einstimmigkeit. Nach Anhörung des Europäischen Parlaments muß im Rat jedes EU-Mitgliedsland den industriepolitischen Maßnahmen zustimmen.

Airbus als vermeintlicher Triumph in der Hand der „aktiven“ Industriepolitiker...

Ebenso wie die Mitgliedstaaten berufen sich Gewerkschaften und Industrieverbände auf das Ziel höherer Wettbewerbsfähigkeit der EU, wenn sie Schutz vor internationaler Billigkonkurrenz und finanzielle Förderung industriellen Potentials fordern. Auch gegen die Schaffung von "Clustern", europäischen Wachstumszentren, haben sie nichts einzuwenden.

Die Verfasser von Artikel 157 hätten gewarnt sein müssen. Schon der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aus dem Jahr 1951 wurde in industriepolitischer Hinsicht zur Legitimation von staatlichen Beihilfen mißbraucht. Zwar untersagt Artikel 4 des EGKS-Vertrags Subventionen. Dennoch wurden unter Berufung auf Artikel 95 wegen der unvorhergesehenen Schwierigkeiten der Branche noch 1996 umfangreiche Beihilfen genehmigt. Alles im Namen einer Industriepolitik, die die Umstrukturierung der EU-Stahlindustrie abfedern sollte. Für die Erkenntnis des EU-Rates von 1993, daß in der Stahlbranche ein drastischer Abbau von Kapazität notwendig sein werde, wiederum hätte es keiner EU-Industriepolitik bedurft.

... oder ein Erfolg französischer Egoismen

Einen Triumph aber haben die Verteidiger der aktiven Brüsseler Ausgestaltung von Industriesektoren vermeintlich in der Hand: Airbus. Die im Jahr 1968 durch die EU angestoßene Zusammenarbeit beim Bau von Flugzeugen wird oft und gerne als das europäische Paradebeispiel für erfolgreiche Industriepolitik herangezogen. 1992 wurden in einem Abkommen mit den Vereinigten Staaten die staatlichen Beihilfen für das Projekt international abgesichert, auch wenn die Amerikaner ebenjenen Vertrag jüngst gekündigt haben. Allein der Erfolg auf dem Weltmarkt, die Überflügelung von Boeing beim Verkauf von Flugzeugen und der Charme des neuen Riesenjets A340 reichen offenbar als Legitimation für EU-Dirigismus und Subventionen aus.

Kritiker indes bezweifeln, ob sich die Investitionen in Airbus wirklich rechnen. Sie vermuten, daß letztlich vor allem die französische Region Toulouse als Standort profitiert hat. Airbus wäre in diesem Fall eher ein Beispiel für den Erfolg französischer Egoismen als für EU-Industriepolitik.

Der in wenigen Wochen ausscheidende EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat sich jüngst in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung dennoch für ein aktives Agieren der EU ausgesprochen. "Wenn Industriepolitik bedeutet, daß wir mehr in Forschung und Entwicklung investieren, daß wir mehr Wert auf die Aus- und Fortbildung der in der Industrie Beschäftigten legen, dann steht sie überhaupt nicht im Widerspruch zur Wettbewerbspolitik", sagte Monti. Wenn Industriepolitik zudem bedeutet, daß von der Europäischen Union erlassene Regeln vor der Verabschiedung ebenso wie danach intensiv auf ihre Folgen für die Industrie überprüft werden, um die Wirtschaft nicht unnötig auszubremsen, dann steht sie ebenfalls nicht im Widerspruch zur Wettbewerbspolitik. Die umstrittene Chemikalien-Richtlinie Reach ist ein Beispiel dafür, wie man durch vorherige Prüfung Ärger hätte vermeiden können.

Die Macht der EU 16 Industriepolitik

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.11.2004, Nr. 268 / Seite 19
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Jahrgang 1972, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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