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In der Arbeitsgruppe Europäischer Währungsfonds auf dem Instanzenweg

30.03.2010 ·  Wolfgang Schäuble hat einen Europäischen Währungsfonds ins Gespräch gebracht. Wie der aussehen könnte, ist bislang ungewiss. Jetzt kümmert sich erstmal eine Arbeitsgruppe um die Idee. Die Vorgaben sind denkbar allgemein formuliert.

Von Werner Mussler
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BRÜSSEL, 30. März. Die Kanzlerin gab sich gönnerhaft. Die "Gedanken, die sich Wolfgang Schäuble zu einem Europäischen Währungsfonds (EWF) gemacht hat", könnten auch eine Rolle spielen - in jener Arbeitsgruppe, die die Staats- und Regierungschefs der Euro-Staaten zusammen mit ihrer Entscheidung über die Griechenland-Hilfe eingesetzt haben. Vor einigen Tagen war aus dem Finanzministerium kolportiert worden, dass sich das benötigte Kapital für einen solchen Fonds - in der von Schäuble ursprünglich gemeinten Form - auf etwa 200 Milliarden Euro beliefe. Im Vergleich dazu wäre das Volumen der bilateralen Kredite, die die Euro-Staaten im Notfall an Griechenland gewähren wollen, weit geringer. Die Kanzlerin vermied es denn auch auf dem EU-Gipfeltreffen, diesen Teil von Schäubles Vorschlag auch nur zu erwähnen.

Die vom Minister später in die Debatte gebrachten Elemente eines EWF will Merkel in der Arbeitsgruppe weiterverfolgt sehen. Damit sind alle Instrumente gemeint, die verhindern sollen, dass sich der Fall Griechenland wiederholt. Für die deutsche Seite bedeutet das zweierlei: Zum einen sollen Regelungen gefunden werden, die jede europäische Hilfsaktion künftig mit scharfen - und damit abschreckenden - Sanktionen kombinieren. Zum anderen soll der EU-Stabilitätspakt verschärft werden: Haushaltsdefizite einzelner Euro-Staaten sollen früher und härter bestraft werden, Bußgelder - in Defizitverfahren bislang die Ultima Ratio, die erst greift, wenn ein Land gar nichts mehr bezahlen kann - sollen frühzeitig verhängt und nach Abschluss eines Hilfsprogramms eingezogen werden. Freilich nahm die Kanzlerin in Brüssel frühere Forderungen nicht in den Mund, weder die nach der Regelung einer staatlichen Insolvenz noch die nach dem Ausschluss eines Landes aus der Währungsunion. All diese Schritte erforderten eine Änderung der Europäischen Verträge. Merkel ist derzeit fast die Einzige in der EU, die sich das vorstellen kann. In Brüssel wiederholte sie aber nicht einmal diese Forderung, sondern verwies darauf, dass sich einiges ohne Vertragsänderung machen lasse - über eine Änderung des Sekundärrechts.

Aber was? Der Auftrag der Euro-Staaten an die Gruppe, die der Ständige Präsident des Europäischen Rates, Herman Van Rompuy, leiten soll, ist denkbar allgemein formuliert. Es sei notwendig, "den bestehenden Rahmen zu stärken und zu ergänzen, damit die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen im Euro-Währungsgebiet gewährleistet und dessen Handlungsfähigkeit in Krisensituationen verbessert wird", heißt es in der Erklärung der Euro-Staaten. Gemeint ist damit sowohl die Krisenprävention, die vor allem auf die Stärkung der Instrumente zur Haushaltsüberwachung (einschließlich der Defizitverfahren) abstellt, aber auch eine bessere "Krisenbewältigung".

Dieser Formelkompromiss überdeckt diverse Konflikte zwischen den EU-Staaten. Sie beziehen sich nicht nur auf eine mögliche Vertragsänderung, die fast alle Staaten außer Deutschland mit Verweis auf die ewig dauernde Ratifikation des gerade in Kraft getretenen Lissabon-Vertrags ablehnen. Sie beziehen sich auch auf den Arbeitsauftrag an die Arbeitsgruppe. Merkel fordert eine Schärfung der Sanktionsinstrumente für Defizitsünder. Der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy hat das zwar halbherzig unterstützt, aber klargemacht, dass es nur um eine Verschärfung "unterhalb" der Verträge gehen könne. In der EU-Kommission runzeln manche ob dieser speziellen deutsch-französischen Allianz die Stirn: Schließlich hatte die Aufweichung des EU-Stabilitätspakts vor fünf Jahren ihren Ursprung in der Weigerung von Berlin und Paris, der von der Kommission damals vorgeschlagenen Verschärfung der Defizitverfahren gegen die beiden Länder zuzustimmen.

Sarkozy will ohnehin, dass die Arbeitsgruppe andere Schwerpunkte setzt. Er hob in Brüssel die Selbstverpflichtung der Euro-Staaten auf eine "enge Koordinierung der Wirtschaftspolitiken in Europa" hervor. Für ihn belegt dies, dass seine Idee einer europäischen Wirtschaftsregierung - bezogen auf die Euro-Staaten - jetzt endgültig salonfähig geworden sei. Die Kanzlerin bestritt diese Deutung postwendend: Sie bleibe bei ihrer Haltung, dass der Europäische Rat - also die 27 EU-Staats- und Regierungschefs - die Wirtschaftsregierung bildeten. Im Euro-Raum solle es weder ein politisches Gegengewicht zur Europäischen Zentralbank geben, noch sollten die ökonomischen "Ungleichgewichte" zwischen den Euro-Staaten beeinflusst werden.

Van Rompuys Arbeitsgruppe soll bis zum Jahresende "alle Möglichkeiten zur Stärkung des Rechtsrahmens" sondieren. Die Ergebnisse sind so offen wie die Frage, welche Rechtsänderungen daraus folgen. Am Rande des Gipfels war eine Prognose besonders oft zu hören: dass am Ende wenig bis nichts herauskommt und sich niemand daran besonders stört. Das Schicksal des EWF wäre damit besiegelt.

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Jahrgang 1966, Wirtschaftskorrespondent in Brüssel.

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