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Importzoll EU gewinnt Streit um Stahleinfuhren

 ·  Amerikas zusätzliche Einfuhrzölle auf verschiedene Stahlprodukte zum Schutz der heimischen Wirtschaft sind unzulässig, entschied die Welthandelsgesellschaft WTO am Freitag.

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Im Handelsstreit um Stahleinfuhren haben sich die Europäische Union und andere Länder am Freitag gegen die Vereinigten Staaten durchgesetzt. Die Welthandelsorganisation WTO folge den Argumenten der EU, wonach die von Amerika verhängten Schutzzölle für Stahlprodukte unrechtmäßig seien, hieß es aus der EU-Kommission.

Die amerikanische Regierung hatte im Vorjahr zum Schutz der heimischen Unternehmen zusätzliche Einfuhrzölle von 30 Prozent auf zehn Stahlproduktgruppen verhängt und dies damit begründet, daß der amerikanische Markt von Billigeinfuhren überschwemmt werde. Unmittelbar danach reichten die EU und die anderen von den Sanktionen betroffenen Länder wie Japan und China eine Klage bei der WTO ein. Die EU verhängte ihrerseits Schutzmaßnahmen gegen die Einfuhr bestimmter amerikanischer Stahlwaren.

Begründung nicht stichhaltig

Nach Einschätzung der WTO seien die Begründungen der Amerikaner für die Sonderzölle nicht stichhaltig: Es könne weder von "unvorhergesehenen Entwicklungen" auf dem Stahlmarkt noch von einem dramatischen Anstieg der Importe aus Europa und anderen Ländern gesprochen werden. Die Sprecherin von EU-Handelskommissar Pascal Lamy wertete die Einschätzung der WTO als großen Erfolg: "Wir fordern Washington auf, diese Verstöße gegen die Welthandelsregeln ohne Verzug abzustellen."

Die amerikanische Regierung hingegen vertritt weiterhin die Auffassung, daß die Strafzölle im Einklang mit den WTO-Regeln stehen. Demnach seien vorübergehende Einfuhrbeschränkungen zulässig, um der heimischen Stahlindustrie den für ihre Restrukturierung notwendigen Spielraum zu schaffen, indem sie vor ausländischer Konkurrenz geschützt werde. Allerdings haben das Wirtschaftsministerium in Washington und das Büro des Handelsbeauftragten Robert Zoellick schon einige hundert Produkte von der Regelung ausgenommen, die auf dem heimischen Markt gar nicht oder nicht in ausreichenden Mengen produziert werden können. Über weitere Anträge auf Ausnahmegenehmigungen soll im November dieses Jahres entschieden werden.

Quelle: fri./ctg. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 12.07.2003, Nr. 159 / Seite 11
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