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Wärmedämmung Unnötige Gängelung der Bürger

22.06.2009 ·  Die Politik will mit Verordnungen und Subventionen den Energiebedarf von Immobilien senken. Doch es ist zweifelhaft, ob damit auch tatsächlich das Klima des Planeten geschützt wird.

Von Johann Eekhoff
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Eine Vielzahl von Ländern setzt sich dafür ein, den Ausstoß von Treibhausgasen im Interesse des Klimaschutzes zu verringern. Tatsächlich kann es nur durch gemeinsame internationale Anstrengungen gelingen, einer gefährlichen Erderwärmung mit den Folgen der Versteppung fruchtbarer Regionen, des Anstiegs des Meeresspiegels und der Gefährdung der klimatischen Lebensgrundlagen zu entgehen. Es besteht Einigkeit darüber, dass die Zunahme der durchschnittlichen Temperatur auf maximal zwei Grad Celsius zu begrenzen ist.

Ein Schwerpunkt der Maßnahmen wird darin gesehen, die energetische Sanierung des Gebäudebestandes voranzutreiben. Der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung will den Energieverbrauch im Gebäudebereich um 30 Prozent und ab 2012 für Neubauten nochmals um 30 Prozent senken. Deshalb fördert die Bundesregierung energiesparende Investitionen und die Umstellung auf erneuerbare Energien.

Gleichzeitig greift sie zu ordnungsrechtlichen Maßnahmen, insbesondere zu Vorschriften für die Wärmedämmung, um die Gebäudeeigentümer zu zwingen, den Energieverbrauch zu verringern. Die kaum noch überschaubare Anzahl von Vorschriften ist gerade zu Beginn dieses Jahres im Erneuerbare-Energien-Gesetz, im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, in der Energieeinsparverordnung und in der Heizkostenverordnung umfassend neu geregelt worden.

Schwerwiegende Zweifel

Die Ursache der Erderwärmung wird in der Emission von Treibhausgasen, insbesondere von Kohlendioxid, gesehen. Es ist notwendig, die Zunahme dieser Emissionen erheblich zu verringern. Das ist mit hohen Umstellungskosten der Unternehmen und der privaten Haushalte sowie mit Einkommenseinbußen der Bürger verbunden. Nur wenn es gelingt, diese Kosten möglichst gering zu halten, besteht eine Chance, den Temperaturanstieg eng zu begrenzen. Deshalb ist die Frage zu stellen, ob das Klimaschutzziel mit wirksamen und kostengünstigen Maßnahmen verfolgt wird. Hier gibt es gerade bei den Förderprogrammen und Vorschriften im Gebäudebereich schwerwiegende Zweifel.

Die Zweifel beginnen schon damit, dass die energetische Sanierung des Gebäudebestandes nicht vorrangig mit dem Klimaschutzziel, also der Verringerung der Kohlendioxidemissionen, sondern mit der Energieeinsparung begründet wird. Eine Verknappung der Energie kommt aber automatisch in steigenden Marktpreisen zum Ausdruck. Dadurch werden die Unternehmen und die Haushalte gezwungen, sparsamer mit Energie umzugehen.

Auf der Angebotsseite wird die Erschließung schwer zugänglicher Energiequellen rentabel, und es gibt echte Marktchancen für erneuerbare Energien. Wenn dagegen externe Effekte vorliegen, also die Umwelt durch die Emission von Treibhausgasen belastet wird, gehen diese Kosten nicht mit in die Energiepreise ein. Die Nutzer von Energie zahlen für die unmittelbaren Kosten der Energieerzeugung, nicht aber für die Klimaschäden.

Abgaben auf Energieverbrauch

Die geeignete Korrektur besteht darin, die Nutzer beziehungsweise die Anbieter der Heizenergie mit einer Abgabe zu belasten, die sich an den Kohlendioxidemissionen bemisst. Dadurch werden die Brennstoffe insgesamt teurer - in besonderem Maße Brennstoffe, die mit hohen Emissionen verbunden sind. Entsprechend werden die Wohnungseigentümer und die Mieter den Energieverbrauch einschränken und vor allem solche Energiearten meiden, die besonders teuer geworden sind. Genau dieses Verhalten ist im Interesse des Klimaschutzes erwünscht.

Die Förderung der energetischen Sanierung ist dagegen ein ineffizientes, viel zu teures Instrument zur Verringerung der Kohlendioxidemissionen. Mit den Vorschriften und Subventionen wird nicht das Eigeninteresse der Unternehmen und der Bürger an der Vermeidung von Emissionen gestärkt, nicht einmal das Eigeninteresse an der Einsparung von Energie. Die Vorschriften zwingen sie vielmehr, hohe Aufwendungen für die Wärmedämmung von Wänden, Decken, Fenstern und Türen auf sich zu nehmen, nachträglich teure Dämmmaßnahmen durchzuführen, auf andere Heizanlagen umzustellen und Mindestanteile an teurer erneuerbarer Energie einzusetzen.

Nicht den Verzicht auf Energieverbrauch subventionieren

Mit den Subventionsprogrammen werden die wirklichen Kosten für den einzelnen Eigentümer oder Mieter verschleiert. Viele Bürger glauben, dass „der Staat“ diese Kosten trägt. Tatsächlich tragen aber sie selbst die Kosten auf indirektem Wege über das Steuersystem. Prinzipiell ist es ausgeschlossen, alle Möglichkeiten der Energieeinsparung zu subventionieren. Energie wird auf vielfältige Art eingespart: Die Wohnungsnutzer können sich mit einer geringeren Temperatur zufriedengeben und einen Pullover anziehen oder sich an einem Heimtrainer aufwärmen.

Sie können auch ihren Urlaub verstärkt auf die Wintermonate legen. Nach der Subventionsidee müssten der Pullover, der Heimtrainer und der Winterurlaub dann gefördert werden. Umgekehrt wird ein Schuh draus: Nicht der Verzicht auf den Energieverbrauch sollte subventioniert, sondern der Verbrauch belastet werden. Dann könnte jeder einzelne Bürger die für ihn günstigste Einsparmethode wählen.

Der entscheidende Einwand

Außerdem sollte nicht vorrangig Energie eingespart, sondern die Emission von Kohlendioxid verringert werden. Bei der Wärmedämmung kann gar nicht nach Energiearten differenziert werden. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass das Einhalten dieser Vorschriften für Gebäudeeigentümer, mit denen man das Energiesparen erzwingen will, nachgewiesen und kontrolliert werden muss. Die Bezirksschornsteinfegermeister und Bußgeldstellen erhalten ein breites Betätigungsfeld.

Der entscheidende Einwand gegen den Wust von Regulierungen und das Subventionieren der energetischen Sanierung von Gebäuden ist die Einführung des Emissionshandelssystems. Inzwischen werden in Europa Höchstmengen für die Emission von Treibhausgasen vorgegeben, das heißt, auch in Deutschland wird die Menge der zulässigen Emissionen vom Staat festgesetzt. In diesem Umfang können Verschmutzungsrechte (Zertifikate) erworben werden. Jeder potentielle Emittent muss Zertifikate für die zu emittierende Menge an Kohlendioxid erwerben. Er zahlt also unmittelbar für die Umweltbelastung. Die Kosten gehen in das Preissystem ein. Produzenten und Verbraucher können sich darauf einstellen.

Das System des Zertifikatehandels hat den großen Vorteil, dass es sich um eine hocheffiziente Steuerung der Inanspruchnahme von Emissionsrechten und damit auch der Energieerzeugung und des Energieverbrauchs handelt. Die Gesetze und Verordnungen zur Energieeinsparung und die Subventionsprogramme sind dadurch überflüssig geworden und stellen eine unnötige Gängelung der Bürger dar. Sie führen zu ineffizienten Lösungen und verursachen hohe Kosten. Die konsequente Ausweitung des Zertifikatehandels ist der beste Weg, den Klimaschutz voranzutreiben.

Der Autor ist Inhaber des Lehrstuhls für Wirtschaftspolitik an der Universität Köln sowie Direktor des dortigen Instituts für Wirtschafts- politik sowie des Instituts für Wohnungsrecht und Wohnungswirtschaft.

Quelle: F.A.Z.
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