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Wochnungseigentümer Stillstand in der Mietrechtsreform

 ·  Eigentlich wollte die Bundesregierung Vermietern die energetische Sanierung erleichtern und sie besser vor Mietnomaden schützen. Doch seit dem vergangenen Mai ist nichts mehr passiert.

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Die von der Bundesregierung geplante Änderung des Mietrechts kommt nicht von der Stelle. Im Mai vor zwei Jahren wurde der erste Entwurf eines Mietrechtsänderungsgesetzes vorgelegt. Zwölf Monate später gab es eine Neufassung, die in der Wohnungswirtschaft und unter den privaten Wohnungseigentümern überwiegend auf Zustimmung stieß. „Wir sehen den Auftrag eines sozial ausgewogenen Reformvorschlages als erfüllt an“, kommentierte damals der Vorsitzende der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI), Jens-Ulrich Kießling, den Vorschlag. Vorgesehen waren darin unter anderem ein Abbau von Hürden für die energetische Modernisierung von Wohnraum sowie ein verbesserter Schutz vor Mietnomaden.

Inzwischen macht sich jedoch vor allem unter den privaten Wohnungseigentümern Unruhe breit, weil seither nichts mehr geschehen ist. „Angesichts der Millionenschäden durch Mietnomaden und des drängenden Änderungsbedarfs zur Beschleunigung der energetischen Modernisierung des Gebäudebestandes halten wir es für geboten, den im Koalitionsvertrag vereinbarten und vorgelegten Entwurf alsbald in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen“, sagt Rolf Kornemann, Präsident der Eigentümergemeinschaft Haus & Grund. Es herrsche Stillstand ohne erkennbaren Grund.

Mehr Druck

Jan-Marco Luczak, in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für das Reformvorhaben zuständig, will jetzt Druck machen. „Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger muss sagen, dass es ihr wichtig ist“, fordert er von der Freidemokratin. Denn sie habe im Kabinett die Federführung für dieses Gesetz. Luczak argwöhnt, dass die FDP noch die Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen abwarten wolle: „Dort gibt es schließlich viele Mieter.“ Doch die Rechtsunsicherheit, die die Diskussion um die bevorstehenden Gesetzesänderungen geschaffen habe, könne man auch den Vermietern nicht mehr zumuten.

Inhaltlich sieht Luczak keine großen Hürden mehr für eine Verabschiedung des Entwurfs durch die Bundesregierung. „Restliche Feinheiten kann man dann noch im parlamentarischen Verfahren ändern.“ Die FDP habe auf Wunsch der Union ohnehin schon eine Entschärfung der ursprünglichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag akzeptiert. So sei der Plan vom Tisch, die Kündigungsfristen von Mietern und Vermietern anzugleichen.

Es hakt an zwei Punkten

Nach seinen Angaben hakt es nur noch an zwei Punkten. Einer davon ist die „energetische Sanierung“. Die Unterhändler der beiden Fraktionen hätten sich darauf geeinigt, dass Mieter bei solchen Umbauarbeiten die ersten drei Monate lang die Miete nicht mindern dürfen. Ursprünglich hatte das Regierungsbündnis für diese Fälle einen Preisnachlass auf unbegrenzte Zeit ausschließen wollen.

„Drei Monate ist für Mieter ein überschaubarer Zeitraum“, wirbt Luczak. „Und die allermeisten Maßnahmen lassen sich in einem Vierteljahr bewältigen, wenn man sie klug plant.“ Natürlich gebe es dennoch eine Belastung für die Bewohner - doch der Kampf gegen den Klimawandel sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe: „Wir haben uns ehrgeizige Klimaziele gesetzt und wollen die Sanierungsquote deutlich erhöhen.“

Kostenneutrale Wärmelieferung

Der andere Streitpunkt betrifft die gewerbliche Wärmelieferung. Diese müsse für die Mieter kostenneutral bleiben, fordert der Parlamentarier. „Die Contracting-Unternehmen sollen schließlich gezwungen werden, möglichst viel Energie zu sparen.“ Deshalb werde man einem Preisaufschlag für den Fall, dass ein Immobilieneigner die Wärmeversorgung umstelle, einen Riegel vorschieben.

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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