Mietsicherheit
Bei einer Mehrheit von Mietern kann nicht einer allein die Erstattung der Kaution an sich verlangen. Mehrere Mieter bilden eine sogenannte Mitgläubigerschaft, bei der entweder jeder Gläubiger die ganze Leistung nur an alle gemeinsam, aber nicht an sich allein fordern kann. Oder alle Berechtigten fordern gemeinsam die Leistung ein. Dies gilt im Falle der Kaution auch für geschiedene Eheleute. So hat das Landgericht Flensburg die Klage eines geschiedenen Ehemannes abgewiesen, der vom Vermieter die Rückzahlung der Kaution an sich allein forderte. Man könne nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass es im Interesse des anderen Ehepartners liege, dass der Vermieter schuldbefreiend an den früheren Ehepartner leiste. Etwas anderes gelte nur, wenn der eine Mieter seinen Anspruch an den anderen abtritt und dieser dann die Zahlung der Kaution im eigenen Namen geltend macht, so das LG Flensburg mit Beschluss vom 9. Oktober 2008, AZ 1 S 56/08.
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Betriebskosten
Nachbesserungen einer Betriebskostenabrechnung bedürfen keiner bestimmten Form. Sie müssen nur innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Abrechnungsfrist von einem Jahr nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erfolgen. In einem dem Amtsgericht Wedding vorliegenden Fall führt das Gericht aus, dass für eine Betriebskostenabrechnung keine bestimmte Form - Schriftform, Textform - vorgesehen sei und auch die Nachbesserung formlos erfolgen könne. Ob dies sogar in mündlicher Form möglich sei, klärte das Gericht nicht. AG Wedding, Urteil vom 23. September 2009, Az 6aC 23/09.
