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Immobilienrecht Rechteck

 ·  Immer wieder müssen sich die Gerichte mit dem Thema Mietkautionen beschäftigen. Aber auch die Modernisierung von Immobilien führt immer wieder zum Rechtsstreit. Zum Beispiel der Austausch von alten Fenstern. Zwei Urteile.

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Mietkaution

Eine formularmäßige Vereinbarung einer Mietkaution in Höhe von fünf oder sechs Monatsmieten (ohne Berücksichtigung von Zahlungen auf Betriebskosten) in einem Mietvertrag über Geschäftsräume ist unbedenklich. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf. Im Rahmen von gewerblichen Mietverhältnissen könne die Höhe der Mietkaution grundsätzlich frei vereinbart werden, eine Grenze ergebe sich nur aus allgemeinen Bestimmungen. Eine Kautionshöhe von bis zu sechs Monatsmieten liege auf jeden Fall noch im Rahmen des nachvollziehbaren Sicherungsinteresses des Vermieters, hier müssten die Risiken beachtet werden, die den Vermieter bei einem Notleidend gewordenen Mietverhältnis treffen könnten, OLG Düsseldorf, Urteil vom 28. Mai 2009, Az. I-10 U 2/09.

Neue Fenster

Der Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster in einer Wohnungseigentumsanlage ist regelmäßig eine Maßnahme der Modernisierung. Der Austausch kann mit einer Mehrheit von drei Viertel - aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer und mehr als der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen werden, urteilt das Landgericht München I. Der Wechsel der Fenster stellt eine dauerhafte Verbesserung des Gebrauchswertes der Wohnanlage dar, da Kunststofffenster haltbarer sind. Es kommt nicht darauf an, ob gleichzeitig auch Energie eingespart werden kann, LG München I, Urteil vom 27. April 2009, Az 1 S 2017/08.

Von Lars Kutz, Rechtsanwalt in der Kanzlei Bethge und Partner - Immobilienanwälte in Hannover.

Quelle: F.A.S.
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23.05.2013 12:25 Uhr
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