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Donnerstag, 20. Juni 2013
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Immobilienrecht Rechteck

 ·  Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes hat bedeutende Änderungen für Wohnungsbesitzer mit sich gebracht. So können Eigentümer nicht mehr gefahrlos alle Beschlüsse einer Versammlung vorsorglich anfechten, weil sie das Versammlungsprotokoll noch nicht erhalten haben.

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Keine Anfechtung

Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) hat einige bedeutende Änderungen für Wohnungsbesitzer mit sich gebracht. So können Eigentümer nicht mehr gefahrlos alle Beschlüsse einer Versammlung rein vorsorglich anfechten, weil sie das Versammlungsprotokoll noch nicht erhalten haben. Nimmt der Anfechtende nach Erhalt des Protokolls einen Teil der Anträge zurück, hat er nunmehr die Verfahrenskosten zu tragen.

Nach bisheriger Rechtsprechung hatte häufig der Verwalter die Verfahrenskosten zu tragen, wenn das Protokoll verspätet verschickt wurde und ein Eigentümer aus diesem Grund vorsorglich alle Tagesordnungspunkte einer Eigentümerversammlung angefochten hatte. Dies ist jetzt nicht mehr der Fall.

In der Begründung des Gerichts heißt es: Durch die Einführung der sogenannten Beschluss-Sammlung habe jeder Eigentümer "die verlässliche Möglichkeit", bereits wenige Tage nach der Eigentümerversammlung zu prüfen, welche Beschlüsse gefasst wurden. Er muss nicht mehr auf das Protokoll warten, denn er ist bereits in der Lage, eine Anfechtungsklage so konkret zu stellen, dass nur die kritisierten Punkte angefochten werden. So entschied das Landgericht München mit Beschluss vom 6. Februar 2008, Az 1 T 22613/07.

Susanne Tank, Rechtsanwältin in der Kanzlei Bethge und Partner - Immobilienanwälte in Hannover.

Quelle: F.A.S.
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