Home
http://www.faz.net/-gzb-12ezk
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Energieverbrauch Der missglückte Klimaschutz

04.04.2009 ·  Die Energieeinsparverordnung ist noch nicht in Kraft und schon veraltet. Fachleute werfen dem Gesetzgeber schwere Versäumnisse vor: Unkoordinierte Investitionen werden unkontrollierbare Folgen haben.

Von Jens Friedemann
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (0)

Deutschland gilt als eines der führenden Technologieländer der Welt - auch beim Klimaschutz in Gebäuden. Doch in der administrativen Umsetzung sieht das Bild ganz anders aus: Da behindern widersprüchliche Paragraphen, Verordnungen und Verwaltungsanweisungen den Klimaschutz. Das gilt auch für die jetzt von der Bundesregierung verabschiedete Energieeinsparverordnung 2009 - offensichtlich weil sich nunmehr fünf Bundesministerien für das Thema zuständig fühlen und die Vorschriften auf ihre Weise beeinflussen.

Fachleute wie der Frankfurter Rechtsanwalt Werner Dorß, der an der Ruhr-Universität Bochum „Energy Law and Management“ lehrt, weisen darauf hin, dass es für den Klimaschutz in den meisten deutschen Städten kein systematisches Konzept gibt. Obwohl die Erhaltung des Klimas eine Gemeinschaftsaufgabe von Markt und Staat bedeutet, wird der einzelne Immobilieneigentümer in die Pflicht genommen und zu riskanten Investitionen genötigt, deren Erfolg fragwürdig sein kann. Denn es wird immer nur eine Seite der Umweltbilanz aufgeschlagen und lediglich gefragt, was an Ressourcen und Schadstoffemissionen eingespart werden kann, nicht aber, was zuvor für Herstellung und Installation eingesetzt werden muss. So wird die vom Gesetzgeber favorisierte Holzpelletanlage bereits mit Rohstoffen aus Kanada versorgt: eine Katastrophe in der Umweltbilanz.

Klimaschutz wird zum Abenteuer

Fachleuten ist klar, dass unkoordinierte Investitionen in 17 Millionen Wohngebäuden und weiteren 6 Millionen Verwaltungs-, Gewerbe- und Kulturbauten unkalkulierbare Folgen für den Klimaschutz und die Wirtschaftlichkeit heraufbeschwören. Klimaschutz in deutschen Städten wird zu einem Abenteuer. Die Stadtwerke, die den größten Beitrag zur ressourcenschonenden Energieversorgung in den Kommunen leisten könnten, aber denken in der Regel gar nicht daran: Sie wollen Strom und Gas verkaufen. Dass sie zu beratenden Energiedienstleistern ihrer Kunden werden müssen, steht auf einem anderen Blatt.

Widersprüche gibt es auch beim Energieausweis. So geht die neue Energieeinsparverordnung davon aus, dass der Ausweis reine Informationsaufgaben erfüllen soll. Im Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vom Jahresbeginn aber ist der Ausweis quasi ein öffentlich-rechtliches Dokument, das für den Gebäudeeigentümer die Nachweisverpflichtung hinsichtlich des Einsatzes erneuerbarer Energien dokumentiert. Auch ist Deutschland einen seltsamen Weg in der Darstellung des Energieausweises gegangen.

Farbige Zahlenreihe

Statt klare Benotungen zu geben - wie beim Kühlschrank - gilt in Deutschland eine farbige Zahlenreihe mit Abkürzungen, die kaum jemand kennt.Da Immobilien längst über Grenzen hinweg gehandelt werden, hat die EU-Kommission im Januar einen Richtlinienvorschlag für Energieeffizienz vorgelegt, der eine Harmonisierung der Gebäudeausweise in Europa enthält. Dadurch sieht die neue Energieeinsparverordnung schon vor Inkraftreten alt aus. Allerdings hat die Bundesregierung für 2012 weitere Verschärfungen der Klimaschutzvorschriften angekündigt. Das aber läßt es wenig ratsam erscheinen, jetzt zu investieren - zumal das Miet- und das Steuerrecht dem Klimaschutz im Wege stehen - nichts ist koordiniert.

Als besonders ärgerlich werden die Diskussionen über ein Mietminderungsrecht empfunden, wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Gegenüber der alten Verordnung von 2007 muss er mindestens 30 Prozent sparsamer im Energiebedarf sein; außerdem muss die Gebäudehülle bei Neubauten rund 15 Prozent mehr leisten als bisher.

Schornsteinfeger werden Umweltpolizisten

Bei bestehenden Gebäuden kommen bei Anbauten und größeren Änderungen an Dach, Fassade und Fenstern umfangreiche Nachrüstpflichten und Dämmvorschriften und auf Verlangen der Landesbehörden verbindliche Erklärungen hinzu. „Unterlassene Plausibilitätsprüfungen“, so heißt es in der neuen Verordnung, „sind künftig Ordnungswidrigkeiten.“ Der Bezirksschornsteinfeger wird zum Umweltpolizisten; er soll gegebenenfalls die zuständige Behörde alarmieren - auch wenn alte Heizsysteme nicht pflichtgemäß ersetzt werden.

Als ein Albtraum wird auch die für Energieeffizienz in Nichtwohngebäuden maßgebliche „DIN V 18599“ empfunden, ein fast 1000 Seiten starkes Regelwerk, das sich nach Ansicht der Fachleute der ingenieursmäßigen Plausibilitätskontrolle entzieht. Von den 15 am Markt befindlichen EDV-Programmen haben sich 9 als unbrauchbar erwiesen, 6 weitere weisen für den berechneten Energiebedarf Abweichungen von 40 bis 100 Prozent auf.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel
29.05.2012 14:02 Uhr
  Vortag
Dax 6.367,93 +0,71%
 OK