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Behindertengerechte Wohnungen Leben mit Kanten

29.07.2008 ·  Frank Opper ist Architekt und lebt im Rollstuhl. Selbst in einer angeblich barrierefreien Wohnung stößt er auf Hindernisse. Denn die DIN-Normen sind überholt. Die müssen aber beachtet werden, wenn Versicherer den Umbau unterstützen sollen.

Von Miriam Beul
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In der Deutschen Industrienorm (DIN) 18025 klingt es einfach: „Bewohner mit Behinderungen müssen in die Lage versetzt werden, von fremder Hilfe weitgehend unabhängig zu sein. Sie müssen alle zur Wohnung gehörenden Räume sowie Gemeinschaftseinrichtungen innerhalb einer Wohnanlage nutzen können.“

Doch die Norm ist kein Gesetz. Sie dient Architekten, Fachingenieuren und Bauherren lediglich als Leitfaden für den Bau barrierefreier Wohnungen und Häuser. Menschen indes sind nicht genormt, am wenigsten die mit Behinderungen. „Selbst Menschen mit den gleichen gesundheitlichen Handicaps haben unterschiedliche Bedürfnisse an ihre gebaute Umgebung“, sagt Frank Opper.

Querschnittsgelähmt seit einem Motorradunfall

Der 37 Jahre alte Architekt weiß, wovon er spricht. 1992 verunglückte er bei einem Motorradunfall. Auf dem Weg zur Universität übersah ihn ein Autofahrer. Diagnose: Querschnittslähmung. Viereinhalb Monate befand er sich in ärztlicher Behandlung. „Aus meiner Studentenwohnung in Aachen musste ich natürlich ausziehen. Da kam ich als Rollstuhlfahrer gar nicht mehr rein“, erinnert sich Opper.

Barrierefreies Wohnen: Die Erfahrungen eines behinderten Architekten

Seine Eltern nahmen ihn wieder bei sich auf, wohl wissend, dass Umbauten am Einfamilienhaus nötig sein würden. Der junge Mann hatte Glück im Unglück, denn der Vater ist selbst Ingenieur und Architekt. Vor dem Haus legte Kurt Opper eine Rampe an, baute das Badezimmer um und schaffte einen Treppenlift an. Das alles kostete eine Menge Geld, doch weil Frank Oppers Unfall versicherungstechnisch als Wegeunfall galt, übernahm die Versicherung einen Großteil der Kosten.

Der Behinderte wird Architekt

Längst berät Opper Eltern, die in der gleichen Situation sind wie damals seine eigenen. „Viele sehen das plötzlich gehandicapte Kind wieder als Kleinkind und wollen sofort das ganze Haus umbauen. Koste es, was es wolle. Dabei vergessen sie, dass ihr Kind trotz Behinderung ein eigenständiges Leben führen, irgendwann ausziehen, einen Beruf und eine eigene Familie haben will“, berichtet er aus zahllosen Gesprächen. Seine Familie habe nach dem Unfall ähnlich reagiert. Aber weil seine Arm- und Handfunktionen von der Lähmung nicht betroffen sind, kann er ein relativ autonomes Leben führen. Das Ingenieurstudium musste er an den Nagel hängen, denn Baustellen bleiben für Rollstuhlfahrer immer „ein schwieriges Terrain“.

Stattdessen wurde er Architekt. Heute entwirft das Architekturbüro Opper neben herkömmlichen Wohnbauten barrierefreie Häuser oder baut Bestandsimmobilien für Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungen um. Er gibt Seminare für Betroffene, informiert über Normen, öffentliche Mittel, Zuschüsse und Finanzierungen. Als öffentlich bestellter Sachverständiger erstellt Frank Opper Gutachten, und seit 2003 ist er Mitglied der Architektenkammer in Nordrhein-Westfalen.

Viele Hindernisse in der barrierefreien Wohnung

Doch der Anfang war für den Berater alles andere als ein Kinderspiel. Das fing schon mit der eigenen Wohnung an, die dem jungen Mann besonders wichtig war. Gemeinsam mit seinem Vater plante und baute Opper 1994 ein Mehrfamilienhaus in Kaarst. Die 125 Quadratmeter große Erdgeschosswohnung haben die beiden ganz auf die Bedürfnisse des Rollstuhlfahrers abgestimmt.

Barrierefrei heißt hier: sowohl von der Straße ins Haus, vom Hausflur in die Wohnung und vom Wohnzimmer aus in den Garten gleitet das Gefährt, ohne an Stufen oder Kanten zu stoßen. Die einzig vorhandene Kante ist die Führung der Terrassenschiebetür, die Opper mit einem geübten Griff geschickt überwindet. Doch schon mit einer Tasse Kaffee auf dem Schoß gelänge ihm das Manöver nicht kleckerfrei.

Die Küche wurde umgebaut

Den großzügigen, sechseckigen Wohnraum umschließen bodentiefe Fenster. Links vom Eingang befindet sich die Küche. Sämtliche Geräte und Arbeitsflächen sind hier niedriger als üblich: 80 Zentimeter Höhe messen Herd, Anrichte, Spülbecken und Ablageflächen. Opper rollt vor den Herd. „So kann ich auch in die Kochtöpfe gucken“, sagt der Hobbykoch. Zur Höhe der Anrichte muss man die der Töpfe schließlich noch hinzuaddieren.

Die DIN-Norm empfiehlt bei den Arbeitsbereichen in der Küche eine Höhe von 82 Zentimetern. Einen Kontrollblick auf kochendes Kartoffel- oder Nudelwasser ist dann kaum mehr möglich. Doch so oder so: Für großgewachsene Haushaltsmitglieder wie Oppers Freundin ist das alles sowieso viel zu niedrig. Sie stehen beim Kochen und Abwaschen stark nach vorn gebeugt. Das schmerzt auf Dauer im Rücken. Der Architekt nennt hydraulische Küchen mit höhenverstellbaren Arbeitsplatten und Geräten als Lösung.

Opper gleitet geschickt vor das Spülbecken, greift über den Wasserhahn hinweg zum Fenster. Die Griffe sind im unteren Drittel des Rahmens angebracht, deshalb kann er sie selbst öffnen. „Das muss man dem Fensterbauer nur sagen, in der Regel kosten versetzte Griffe nicht mehr“, berichtet er. Ideal seien ebenerdige Fenster.

„Die DIN-Maße sind überholt“

Mit einer Breite von 88,5 Zentimetern kommen die Türen in Oppers Wohnung auf Normalmaß. Die DIN 18025 (Teil 1) schreibt dagegen eine „lichte Breite von mindestens 90 Zentimetern“ vor. „Diese Maße sind im Prinzip schon überholt“, sagt der Planer. Selbst elektrische Rollstühle seien heute schmaler als früher. Er selbst fährt eine sportliche Sonderanfertigung, die nur 55 Zentimeter breit ist. Wer beim Um- oder Neubau jedoch auf Zuschüsse von Versicherungsträgern hoffe, müsse sich an die DIN-Vorschriften halten, „sonst gibt's kein Geld“, warnt Opper.

Legen die individuellen Bedürfnisse DIN-Abweichungen nahe, so sollten diese mit den Versicherungsträgern abgestimmt werden. Häufig gehe es dabei um Vorschriften im Badezimmer - für Menschen mit Gehbehinderungen „ein ganz großes Thema“, wie Opper sagt. Laut DIN 18025 muss die Bewegungsfläche für Rollstuhlfahrer am Duschplatz, vor dem Klosettbecken und vor dem Waschtisch mindestens 150 Zentimeter breit und 150 Zentimeter tief sein. Vor der Einstiegsseite der Badewanne gibt die Norm ebenfalls eine Flächentiefe von 150 Zentimetern vor.

Oppers Faustregel für das Bad heißt dagegen: „Je größer, desto besser.“ Idealerweise sollte der intimste Raum der Wohnung ebenerdig oder mit Hilfe eines senkrechten Aufzugs zu erreichen sein. Wer Einfluss auf den Grundriss hat, sollte es so einrichten, dass der Sanitärraum direkt vom Schlafzimmer aus erreichbar ist und es außerdem eine Ausweichtoilette für Kinder und Gäste gibt, rät Opper.

Langsame Treppenlifte gehen auf die Nerven

Durch Unfälle oder aus Krankheiten resultierende Gehbehinderungen stellen Immobilieneigentümer oft vor eine schwierige Wahl. Denn nicht jeder wohnt in einem Flachbungalow oder kann sich wie Familie Opper den Bau eines neuen Hauses leisten. Selbst das Überwinden von Höhe mit Hilfe von Aufzügen kann Menschen mit motorischen Einschränkungen jedoch vor erhebliche Probleme stellen.

„Der erste Treppenaufzug im Haus meiner Eltern brauchte pro Fahrt drei Minuten. Das hat total genervt“, erinnert sich Opper. Doch bei den meisten kleineren Wohnbauten sei kein Platz für einen Senkrechtaufzug mit Schacht vorgesehen. Gibt es den Platz doch, so stehen sofort mehrere tausend Euro im Raum, die der Einbau eines solchen Aufzugs kostet. Treppenlifte bezeichnet Experte Opper als „reinen Notbehelf“.

Wohnungen für Blinde und Gehörlose

Opper glaubt, dass künftig immer mehr Wohnungen und Häuser barrierefrei gebaut werden. Das sei eine Folge der demografischen Entwicklung mit einem steigenden Anteil älterer Menschen. Gänzlich ohne Gebrechen würden den Herbst des Lebens wahrscheinlich nur wenige genießen können. Neben Behinderungen des Bewegungsapparates nennt er eine Vielzahl weiterer Handicaps, die ein Umdenken beim Planen und Bauen von privat genutzten, aber auch öffentlichen Immobilien notwendig machen: Funktionsausfälle der Sinnesorgane, der inneren Organe oder des Gehirns würden die Betroffenen in sehr unterschiedlichem Maße einschränken.

Doch auch Gehörlose oder blinde Menschen wünschen sich genau wie Frank Opper ein möglichst eigenständiges Leben, in einer eigenen Wohnung, mit oder ohne Familie. Das Gleiche gilt für Kinder, die mit Fehlbildungen der Gliedmaßen geboren werden, unter Kleinwuchs oder Muskeldystrophien leiden.

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