20.12.2011 · In Österreich müssen sich Investoren mit einem besonders restriktiven Mietrecht auseinandersetzen. Viele wollen das nicht mehr klaglos hinnehmen.
Von Michaela SeiserIn Österreich ist das herrschende Mietrecht für Investoren in alte Gebäude ein rotes Tuch. Für einen aufwendig renovierten Altbau begrenzt nämlich eine durch das Gesetz geregelte Richtwertmiete, die weit unter dem marktüblichen Wert liegt, die Wirtschaftlichkeit. Zudem sind viele geschäftlich genutzte Räumlichkeiten - vom Büro bis zur Arztpraxis, von der Rechtsanwaltskanzlei bis zum Handelsstandort - durch Altverträge, die vor 1994 abgeschlossen wurden, unwirtschaftlich vermietet, da eine Anhebung auf den marktüblichen Preis ausgeschlossen ist. Es geht dabei um Preisunterschiede von 100 Prozent und mehr.
Inzwischen setzt sich aber der österreichische Verband der institutionellen Immobilieninvestoren (VII) gegen diese Zustände zur Wehr. Dessen Präsident Wolfgang Louzek kritisiert die Marktbeeinflussung durch eine gesetzlich unterstützte Verknappung der Mietflächen: "Altverträge, die auf der Friedenszinsregelung basieren, verknappen das Angebot am Markt und machen Geschäftsraumflächen unnötig wertvoll - für den Mieter und nicht für den Eigentümer."
In ganz Europa gebe es keine vergleichbare Mietrechtsregelung für Geschäftsräume. Vielmehr werde im europäischen Ausland anerkannt, dass sich zwei Kaufleute etwas ausmachen können und dies dann auch Gültigkeit habe. "Nur in Österreich wird nach wie vor die Geschäftsraummiete mietrechtlich geschützt - der Gesetzgeber bestimmt Vertragsinhalte und begrenzt teilweise die zu erzielende Miethöhe", stellt Louzek fest.
Auch andere Fachleute äußern sich verärgert über die geltende Rechtslage. Generell sei das Mietrecht im internationalen Vergleich zweifellos zu rigide, verglichen etwa mit der deutschen Rechtslage, sagt Wolfgang Amann, Geschäftsführer des Instituts für Immobilien, Bauen und Wohnen in Wien. "Es besteht diesbezüglich größter Handlungsbedarf. Insbesondere sollte es darum gehen, die absurde Ideologisierung dieses Politikbereichs zu überwinden."
Wie marktverzerrend sich die Regelungen auswirken, zeigen etliche Fälle von Anwälten und anderen Freiberuflern in der österreichischen Hauptstadt, die Altmieten in einer Höhe zahlen, die heutzutage als Traumkondition gelten kann. Oftmals haben sie in direkter Nachbarschaft Konkurrenten, die wiederum marktübliche Mietpreise bezahlen müssen. Louzek sieht in solchen Fällen einen Schutz einkommensstarker Schichten: "Geschützt werden jene, die am oberen Ende der Einkommensskala sind, wie Anwälte und Ärzte." Darüber hinaus können die Begünstigten ihre Flächen ganz oder teilweise oftmals zu horrenden Mieten an Dritte untervermieten und zusätzlich an fremdem Eigentum verdienen.
Der Verband der Immobilieninvestoren will erreichen, dass künftig in bestehende Altmietvertragsverhältnisse unter bestimmten Bedingungen eingegriffen werden kann, um eine angemessene Miete erzielen zu können. Dadurch entfiele die staatlich unterstützte Ungleichbehandlung. Es gäbe dann mehr Mietflächen und ein insgesamt niedrigeres Mietniveau, was Vorteile für Jungunternehmer mit sich bringen würde. Immerhin ist in Österreich eine gewerblich genutzte Mietfläche von weit über einer halben Million Quadratmeter von der Begrenzung betroffen.
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H. Gebhardt (hgebhardt)
- 21.12.2011, 20:28 Uhr
Mietzins alte Gebäude Österreich
Klaus Holler (CiceroX)
- 21.12.2011, 12:13 Uhr
Michaela Seiser Jahrgang 1968, Wirtschaftskorrespondentin für Österreich und Ungarn mit Sitz in Wien.
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