06.08.2008 · Der Energieausweis sollte den Immobilienmarkt transparenter machen. Davon ist bei Gewerbeimmobilien wenig zu spüren. Die Vorschriften sind so verwirrend und kompliziert, dass selbst die Software-Anbieter kapitulieren.
Zum 1. Juli kommenden Jahres wird der Energieausweis auch für gewerbliche Gebäude Pflicht. Die Fristen sind jedoch keineswegs so eindeutig, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag, sondern hängen vom Einzelfall ab. Darauf weist Mike Verhoeven hin, zuständig für Energie bei der Dekra Real Estate Expertise. So kann für gemischt genutzte Gebäude schon heute ein Energieausweis Pflicht sein.
Ausschlaggebend, so Verhoeven, sei das Verhältnis zwischen Wohn- und Gewerbenutzung. Machen Gewerbeflächen einen Anteil von nicht mehr als 10 Prozent in einem Wohngebäude aus, so gilt für das Gesamtgebäude und damit auch die Gewerbeflächen die Frist für Wohnhäuser, also Juli 2008.
Energieausweise sind nicht immer vergleichbar
Ist das Verhältnis umgekehrt, gilt für das gesamte Gebäude die Frist für den gewerblichen Energieausweis, demnach Juli 2009. Bewegt sich das Verhältnis dazwischen, müssen zwei unterschiedliche Energieausweise erstellt werden. Für sie gilt die jeweilige Frist für Wohn- und Gewerbenutzung.
Nicht nur die Fristen, auch die Vergleichbarkeit des Energieausweises unterscheidet sich bei gewerblichen und Wohngebäuden. Einen schmalen, zeilenförmigen Verwaltungsbau kann man nur bedingt mit einem großflächigen Einkaufszentrum vergleichen.
Zum anderen besteht bei Gewerbegebäuden eine dauerhafte Wahlfreiheit zwischen dem einfachen Verbrauchsausweis - der lediglich den tatsächlichen Verbrauch ermittelt und damit mehr das Verhalten der Nutzer spiegelt als die energetischen Eigenschaften des Gebäudes - und dem aussagefähigeren, aber auch wesentlich komplizierteren Bedarfsausweis.
Energieausweis schafft nicht mehr Transparenz
In Verbindung mit den großen Unterschieden zwischen einzelnen gewerblichen Gebäuden steht die unterschiedliche Aussagekraft des Bedarfs- und Verbrauchsausweises in Widerspruch zu dem ursprünglichen Ziel des Energieausweises, mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt zu schaffen.
Käufer und Nutzer sollten anhand des Energieausweises vergleichen können, welche Flächen energieeffizienter sind. Unterschiedliche Gebäudetypen lassen sich jedoch ebenso wenig vergleichen wie die Ergebnisse des Bedarfs- und des Verbrauchsausweises.
Die DIN-Norm ist viel zu kompliziert
Selbst wenn ausschließlich Bedarfsausweise für ähnliche Gewerbegebäude vorliegen, sind die Ergebnisse nicht mit Sicherheit vergleichbar. Der Grund ist die gegenwärtige Regelung, wie der Bedarfsausweis erstellt werden soll - die noch nicht verabschiedete Vor-Norm DIN V 18599.
Ihre Methodik ist derart kompliziert, dass momentan zwei Berechnungen unterschiedlicher Gutachter für ein und dasselbe Gebäude noch zwei deutlich unterschiedliche Ergebnisse zur Folge haben können.
Die Norm ist so umfangreich, dass auch Softwarehersteller bisher keine einheitliche Lösung finden konnten. Vor diesem Hintergrund ist es dringend erforderlich, dass die DIN V 18599 bis Juli 2009 noch deutlich nachgebessert wird.