12.08.2004 · "Verschiebebahnhöfe" für Arbeitslose sollten mit der Reform beendet, doppelte Zuständigkeiten vermieden und Hilfen künftig aus einer Hand geboten werden. Im Dezember 2003 tagte der Vermittlungsausschuß.
Neben der Versicherungsleistung Arbeitslosengeld, für die Beiträge gezahlt werden, existieren derzeit zwei steuerfinanzierte Fürsorgeleistungen nebeneinander: Wer früher einmal berufstätig war, erhält vom Bund Arbeitslosenhilfe; wer nicht erwerbstätig war, bekommt von den Kommunen Sozialhilfe.
Die Arbeitslosenhilfe orientiert sich am letzten Nettoverdienst, die Sozialhilfe am "soziokulturellen Existenzminimum". Dieses umfaßt nicht nur die Ausgaben für Ernährung, Kleidung, Miete und Heizung, sondern auch jene, die zur Teilhabe am sozialen Leben (wie Vereine, Kino, Ausflüge) nötig sind. Beide Leistungen setzen Bedürftigkeit voraus, doch ist die Arbeitslosenhilfe - wegen der Einkommensorientierung und der großzügigeren Kriterien zur Vermögensanrechnung - in der Regel höher als die Sozialhilfe.
"Verschiebebahnhöfe" sollten mit der Reform beendet werden
Um die Finanzlasten auf den Bund abzuwälzen, steckten viele Kommunen die Langzeitarbeitslosen in Beschäftigungsmaßnahmen, durch die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erwarben und nach Maßnahmeende wieder der Arbeitsverwaltung überantwortet wurden. Diese "Verschiebebahnhöfe" sollten mit der Reform beendet, doppelte Zuständigkeiten vermieden und verbesserte Hilfen künftig aus einer Hand geboten werden.
Das entsprechende Hartz-IV-Gesetz wurde im Dezember 2003 im Vermittlungsausschuß mit Zustimmung der Union und der FDP beschlossen. Da man sich uneins war, wer die Langzeitarbeitslosen betreuen sollte (die Regierung plädierte für die Arbeits-, die Opposition für die Sozialämter), wurde 69 Kommunen im sogenannten Optionsgesetz eine Wahlmöglichkeit zugestanden. Sie dürfen die Erwerbslosen alleine betreuen; alle anderen Städte und Gemeinden sollen mit der Arbeitsverwaltung Arbeitsgemeinschaften bilden.
Darin sind die Arbeitsagenturen für die Geldleistungen und die Eingliederungen zuständig. Die Kommunen sind für Kinderbetreuung, psychosoziale Betreuung, Schuldner- und Suchtberatung zuständig. Außerdem zahlen sie gut 70 Prozent der Miet- und Heizkosten der Betroffenen; den Rest schießt der Bund zu. Für 2005 stehen insgesamt 6,35 Milliarden Euro für Eingliederungsleistungen und 3,1 Milliarden Euro für Personal- und Verwaltungsausgaben zur Verfügung. (nf.)
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.388,89 | +0,88% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2529 | −0,10% |
| Rohöl Brent Crude | 107,08 $ | −0,17% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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