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Hintergrund Was die Abgeordneten lesen dürfen

22.10.2003 ·  „Offengelegt“ heißt nicht, daß die Verkehrsexperten des Parlaments sich nun durch 17.000 Seiten Kleingedrucktes im Maut-Vertrag kämpfen müssen.

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Viele glaubten bei den vielen Nullen zunächst an einen Tippfehler, doch es stimmt: Der Mautvertrag zwischen dem Betreiberkonsortium Toll Collect und der Bundesregierung umfaßt rund 17.000 Seiten. Dieser Vertrag wurde den Abgeordneten und Referenten im Verkehrs- und im Haushaltsausschuß des Bundestages nun „offengelegt“. Doch das heißt nicht, daß die Verkehrsexperten des Parlaments sich nun durch 17.000 Seiten Kleingedrucktes kämpfen müssen.

Ganz überwiegend besteht der Vertrag aus technischen Anlagen, das heißt Aufstellungen, Skizzen etc. zu den technischen Einzelheiten der Maut. Diese gelten zum Teil als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und bleiben im Safe von Verkehrsminister Manfred Stolpe (SPD). Der eigentliche Rahmenvertrag, in dem die wichtigsten Grundsatzvereinbarungen festgehalten sind, hat dagegen mit rund 200 Seiten nur den Umfang einer knappen Doktorarbeit.

Darin sind aber die für die Abgeordneten spannenden Fragen wie Haftung, Vergütung, Finanzierung und Vertragsstrafen enthalten. So finden sich in dem von A bis Z durchstrukturierten Vertrag unter N die Vertragsstrafen und unter L die Kündigungsrechte. Diesen 200-seitigen Kernvertrag dürfen die Abgeordneten auch mitnehmen, um ihn in Ruhe analysieren zu können.

Ruhe und wohl auch Beistand werden sie dabei gebrauchen können. Denn ohne juristischen Sachverstand ist ein gezieltes Nachschlagen in dem dicken Vertragswerk kaum möglich. Doch zumindest für eine erste Lektüre wird es wohl reichen: Nicht wenige Ausschußmitglieder sind selbst Juristen.

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Von Holger Steltzner

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29.05.2012 13:24 Uhr
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