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Hintergrund Verhaltenskodex der Mobilfunker

04.07.2006 ·  Die Mobilfunk-Branche hat sich verplichtet, Mehrwertdienste kundenfreundlicher zu gestalten. FAZ.NET gibt einen Überblick über die wichtigsten Regeln, die spätenstens ab Oktober gelten sollen.

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Verbraucherschützer warnen seit Jahren vor Abzocke bei Klingeltönen oder Flirtkontakten per Handy. Besonders häufig fallen Jugendliche auf die teuren Handylogos, Spiele oder Videos der Stars zum Herunterladen rein. Nun hat sich die Branche verplichtet, die Mehrwertdienste kundenfreundlicher zu gestalten. FAZ.NET gibt einen Überblick über die wichtigsten Regeln, die spätenstens ab Oktober gelten sollen:

Vertragsbestätigung: Bestellt ein Kunde ein Abo, etwa für Klingeltöne, Routenplaner oder Erotikdienste, wird er per SMS aufgefordert, den Vertragsabschluss zu bestätigen. Die SMS informiert über Preis und Anbieter. Erst mit der Bestätigung soll der Vertrag gültig sein.

Preistransparenz: Der Preis für kostenpflichtige SMS und MMS soll deutlich erkennbar in der Nähe der Kurzwahlnummer und bis auf zwei Stellen nach dem Komma genau angegeben werden. Zudem soll deutlich werden, ob es sich um ein Abo handelt. Gleiches gilt auch für Werbung im Fernsehen, Internet oder Radio.

Kostenkontrolle: Anbieter von Mehrwertdiensten wie dem persönlichen Börsenbericht, Musikvideos oder Chats sollen den Kunden darauf hinweisen, wenn die Kosten für ein Abo oder einen Einzeldienst innerhalb eines Monats den Wert von 50 Euro überschreiten.

Kündigung: Mobilfunkkunden sollen ein Abo jederzeit sofort beziehungsweise zum Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraums kündigen können.

Werbemüll: Die Anbieter von Mobilfunkinhalten haben sich verpflichtet, Kunden keine unverlangten SMS oder MMS zuzuschicken. Die Verbraucher können der Zusendung von Werbung jederzeit widersprechen.

Anbieter-Information: Die Anbieter von Chat-Diensten haben sich verpflichtet, eine Willkommens-Nachricht zu verschicken, die den Namen des Inhalteanbieters, eine Beschreibung der Leistung sowie den Preis einer SMS oder MMS enthält. Nutzt ein Kunde den Chat sieben Tage lang nicht, muss der Anbieter die Nachricht abermals verschicken.

Der komplette Verhaltenskodex findet sich im Internet unter www.t-mobile.de und www.o2.com

Quelle: AFP
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Von Holger Steltzner

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