12.01.2004 · Bei ihrer Gesetzgebung zur Gentechnik bewegt sich die Bundesregierung nicht auf freiem Feld. Vielmehr muß Ministerin Künast verschiedene EU-Auflagen erfüllen.
Bei ihrer Gesetzgebung zur Gentechnik bewegt sich die Bundesregierung nicht auf freiem Feld. Vielmehr muß Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne) verschiedene EU-Auflagen erfüllen.
Da ist zum einen die EU-Freisetzungsrichtlinie. Sie regelt die Genehmigungsschritte, die vor einer Freisetzung gentechnisch veränderter Tiere und Pflanzen in der EU vorgeschrieben sind. Mit der Umsetzung ist Berlin spät dran: Eigentlich hätte Deutschland die EU-Richtlinie bereits im Herbst 2002 in nationalem Recht verankern müssen. Brüssel drohte Berlin deswegen schon mit einer Klage. Nun will Künast ein entsprechendes Gesetz im Februar vom Kabinett beschließen lassen.
Zum zweiten geht es in Brüssel um die Neuzulassung von Gen-Lebensmitteln. Seit 1998 galt in der EU ein De-facto-Verbot für entsprechende Pflanzen. Anfang November traten schließlich neue EU-Vorschriften über die Kennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit von Gentech-Pflanzen in Kraft. Damit können nun auch erstmals Gen-Lebensmittel neu zugelassen werden.
Doch das Thema sorgt für Streit: Auf dem EU-Tisch liegt der Antrag für einen Lebensmittelmais der Firma Syngenta. Ein EU-Fachausschuß konnte sich Anfang Dezember nicht darüber einigen, ob und wann der Mais in europäische Läden und damit auf die Tische der Verbraucher kommen soll. Nun ist der EU-Ministerrat gefragt. Bis Anfang März müssen die Agrar- oder auch die Wettbewerbsminister entscheiden. Gibt es auch hier keine Einigung, geht der Fall an die EU-Kommission, die bis zum Sommer über den Gen-Mais entscheiden muß.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.382,94 | +0,45% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2536 | −0,04% |
| Rohöl Brent Crude | 106,85 $ | −0,38% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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