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Hintergrund Hohe Hürden für die Kündigung der Betriebsrente

06.01.2004 ·  Nach der Kündigung der Betriebsrente für die Mitarbeiter der Commerzbank AG sind viele verunsichert. Auch Beschäftigte anderer Unternehmen und Branchen bauen auf die betriebliche Versorgung im Alter.

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Nach der Kündigung der Betriebsrente für die Mitarbeiter der Commerzbank AG bleibt Verunsicherung. Viele Beschäftigte anderer Unternehmen und Branchen bauen ebenfalls auf die betriebliche Versorgung im Alter. Wird diese gekündigt, müssen sie einen Teil ihres Gehalts in eine private Vorsorge stecken, haben also erhebliche finanzielle Einbußen.

Doch so einfach läßt sich die einmal gegebene Zusage des Arbeitgebers nicht rückgängig machen, sagt Arbeits- und Sozialrechtsexpertin Martina Perreng beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Regelung zunächst freiwillig und individuell

Die Betriebsrente ist zunächst bei jedem Unternehmen freiwillig und individuell geregelt, betont Perreng. Da das Bundesarbeitsgericht jedoch schon Anfang der 70er Jahre festgestellt hat, daß die Zahlungen praktisch Bestandteil des Gehalts sind, besteht ein Rechtsanspruch.

Eine Einschränkung oder Kündigung muß der Arbeitgeber gut begründen und belegen. „Da wird schon ziemlich viel verlangt“, sagt die DGB-Expertin. Lediglich pauschal auf wirtschaftliche Zwänge hinzuweisen, reiche nicht aus. Die Belastungen durch die Rückstellungen und Auszahlungen müßten genau nachgewiesen werden.

Ausnahmen in schwierigen Zeiten möglich

In schwierigen Zeiten stehen den Betrieben laut Bundesarbeitsgericht folgende Möglichkeiten offen: Je nach Härtefall kann die betriebliche Versorgung zunächst für neue Mitarbeiter geschlossen werden. In einem weiteren Schritt können die Einzahlungen gestoppt und die bestehenden Renten eingefroren werden, wie bei der Commerzbank. Der Extremfall tritt ein, wenn nicht einmal mehr die eingezahlten Beiträge garantiert werden können, das Unternehmen also kurz vor der Insolvenz steht.

Den Unternehmen macht meist der demografische Faktor zu schaffen: „Jetzt geht eine erhebliche Generation von Beschäftigten in Rente“, sagt Perreng. Da die Betriebe gleichzeitig weniger Mitarbeiter haben, zahlen sie mehr an Pensionen aus, als in die betriebliche Rentenkasse hineinfließt - das Rentenproblem greift also auch im kleinen.

Arbeitnehmer können klagen

Gegen eine Kündigung der Betriebsrente kann jeder Arbeitnehmer vor Gericht ziehen. Der Gesamtbetriebsrat der Commerzbank prüft gemeinsam mit Verdi diesen Schritt. Strittig ist oft, ob die wirtschaftliche Lage die Kündigung rechtfertigt. Im Fall der Commerzbank findet Perreng jedoch den Umstand pikant, daß die Bezüge des Vorstandes nicht betroffen sind. „Dies könnte ein Hinweis sein, daß die Finanzlage der Bank doch nicht so schlecht ist.

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