05.07.2004 · In Amerika werden Steuergesetze geändert, die auch „Cross Border Leasing“ betreffen, einen Trick zu Lasten amerikanischer Steuerzahler. Investoren könnten Vertragsbrüche provozieren - zu Lasten deutscher Kommunen.
Schluß mit Cross-Border-Leasing (CBL): Die Vereinigten Staaten werden dem beliebten wie umstrittenen Steuersparmodell deutscher Städte ein Ende bereiten. In den kommenden Wochen wird eine Änderung der Steuergesetzgebung erwartet.
Etliche Kommunen verpachteten in den vergangenen Jahren Kanalisation, Messehallen oder Straßenbahnanlagen an amerikanische Investoren und spülten damit Millionenbeträge in die leeren Haushaltskassen.
Bochum etwa verpachtete 2003 sein Abwasserkanalnetz, Essen erhielt 20 Millionen Euro für Messehallen und 70 Millionen Euro für das Schienennetz. Auch Städte wie Münster, Düsseldorf, Stuttgart und Frankfurt/Main setzten auf CBL. Im Osten fahren etwa die Straßenbahnen von Chemnitz, Leipzig und Zwickau de facto unter amerikanischer Flagge. In Bayern dagegen gab es mit wenigen Ausnahmen fast keine dieser Transaktionen.
„Kommunaler Ausverkauf“
An den Geschäften gab es reichlich Kritik: Bürgerinitiativen und so mancher Politiker warfen den Entscheidern in den Rathäusern einen kommunalen Ausverkauf zu Lasten späterer Generationen vor. Zudem seien die Risiken unüberschaubar und Planungsmöglichkeiten an den betroffenen Objekten eingeschränkt. Sankt Augustin bei Bonn war dann Anfang 2004 zu spät dran: ein CBL-Geschäft scheiterte nicht zuletzt daran, daß der US-Partner die Unterzeichnung des Vertrags hinauszögerte - wegen der sich abzeichnenden Änderung der Rechtslage.
Mit dem Ende der Transaktionen lauert eine neue Gefahr: Die amerikanischen Partner könnten versuchen, auf Kosten der Kommunen aus alten Verträgen auszuscheiden.
Das Cross Border Leasing (CBL) beruht auf einem Trick zu Lasten des amerikanischen Steuerzahlers: Auf Basis einer komplexen rechtlichen Konstruktion verpachten Städte ihre Infrastruktur langfristig an einen amerikanischen Investor und mieten sie umgehend zurück. Zwar bleibt die deutsche Seite rechtlicher Eigentümer, in den Vereinigten Staaten wird der Investor aber wegen der langen Laufzeit zumindest als wirtschaftlicher Eigentümer angesehen - und kann die Investition steuerlich nutzen. Ein Teil der ersparten Steuermillionen fließt dann an den deutschen Partner zurück - meist ein zumindest zweistelliger Millionenbetrag.
„Für den Investor katastrophal“
In den vergangenen Wochen haben Senat und Repräsentantenhaus ihre Vorlagen für Steueränderungsgesetze verabschiedet, von denen auch die CBL-Geschäfte betroffen sind. Das Problem: Nach dem Entwurf des Senats sollen die Transaktionen auch rückwirkend nicht mehr abgeschrieben werden können. „Wenn die Abschreibungsoption entfällt, ist das für den Investor katastrophal“, sagt der Geschäftsführer der Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft Due Finance, Ulrich Eder. Es könnten Vertragsbrüche provoziert werden. Das Modell des Repräsentantenhauses bezieht sich dagegen nur auf zukünftige Verträge. „Und dieser Entwurf wird im Kongreß durchkommen, das sagt mir mein Bauch“, so der CBL-Experte.
Doch selbst im schlechteren Fall wären die Kommunen eigentlich auf der sicheren Seite. Risiken durch Änderungen im Steuerrecht hätten die Amerikaner vertragsgemäß übernommen. Voraussetzung sei aber, daß die Städte so wasserdichte Verträge abgeschlossen hätten, daß es für die amerikanischen Partner keine Lücken gebe, die sie zum Vertragsbruch nutzen könnten oder die ihnen hohe Anwaltskosten in den Vereinigten Staaten bescheren könnten. Wie viele Städte lückenhafte Verträge hätten, darüber kann Eder nur spekulieren. „Viele Kommunen täten jedenfalls gut daran, sich mit dem Inhalt ihrer Verträge zu beschäftigen, und mögliche Schwachstellen herauszuarbeiten“, sagte er.
Viele Fallstricke
Beim NRW-Landesrechnungshof läuten die Alarmglocken: Die seitenlangen Verträge böten so viele Fallstricke, vor denen sich die Kommunen gar nicht umfassend schützen könnten. Sollte eine Stadt dann durch eine Rückzahlungsverpflichtung in eine finanzielle Schieflage geraten, müsse am Ende gar das Land zahlen. Es sei immerhin notfalls verpflichtet, für die Kommune einzustehen. Das Landesinnenministerium sieht es gelassener: „Wir wissen von keinem Vertrag, der ohne entsprechende Rückversicherung abgeschlossen wurde“, sagt eine Sprecherin.
Auch viele Städte geben sich sorglos. „Wir haben unsere Verträge so ausgehandelt, daß das Steueränderungsrisiko in voller Höhe beim US-Investor bleibt“, sagt etwa Essens Kämmerer Marius Nieland. Der Stadt hatte das Verleasen ihrer Messehallen 2001 etwa 20 Millionen Euro gebracht, für die Schieneninfrastruktur gab es ein Jahr später 70 Millionen Euro. Genauso in Bochum: Die Stadt hat keine Zweifel an der Rechtsgültigkeit ihres CBL-Geschäfts, bei dem die Vermietung des Abwasserkanalnetzes 20 Millionen Euro einbrachte.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
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| Rohöl Brent Crude | 106,83 $ | −0,40% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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