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Hartz-Prozess Mehr als ein Strafprozess

17.01.2007 ·  Das „System VW“ kennzeichnet ein Übermaß an Mitbestimmung. Peter Hartz ist ein Symbol für die Verfilzung von Arbeitnehmerbewegung, Sozialdemokratie und Staatsmacht. Üppige Blüten konnte dieses Biotop in Wolfsburg treiben, weil dort die Werkshallen eines staatssozialistischen, volkseigenen Betriebes stehen.

Von Joachim Jahn
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Wer auf pikante Details über leichte Mädchen und Luxusreisen hofft, wird von dem heute beginnenden Strafprozess gegen den früheren VW-Personalvorstand Peter Hartz voraussichtlich enttäuscht werden. Das Landgericht Braunschweig, die Staatsanwaltschaft und die Strafverteidigung haben schon vorab ausgehandelt: Gemeinsame Ausschweifungen von Managern und Arbeitnehmervertretern auf Firmenkosten sind nicht Gegenstand des Verfahrens. Es werden also keine Prostituierten als Zeuginnen aufmarschieren, nicht einmal Vernehmungsprotokolle sollen vorgelesen werden.

Im Gegenzug hat Hartz, dem seine Ausflüge ins Rotlichtmilieu peinlich sind, die sehr viel gravierenderen Vorwürfe über millionenschwere Sonderzahlungen an den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats, Klaus Volkert, und dessen brasilianische Geliebte gestanden. Nur seinen früheren Chef, den jetzigen Aufsichtsratsvorsitzenden Ferdinand Piëch, hat Hartz bei seiner "Lebensbeichte" auffällig - und vielleicht aus allzu großer Loyalität - geschont. Hartz' Verurteilung wegen Untreue scheint unausweichlich, doch immerhin könnte er mit einer Bewährungsstrafe davonkommen - wegen seiner Geständnisfreudigkeit und weil in seiner Person eine Wiederholungsgefahr tatsächlich ausgeschlossen erscheint. Welcher Arbeitgeber würde ihn noch einmal mit nennenswerter Führungsverantwortung betrauen?

Ein tief Gefallener vor dem Strafrichter

Mit dem 65 Jahre alten Angeklagten steht freilich nicht nur ein tief gefallener Personalvorstand vor dem Strafrichter. Hartz war nebenher Namens- und Ideengeber der in mancherlei Hinsicht gescheiterten Arbeitsmarktreformen der rot-grünen Bundesregierung. Mit seinem Wortgeklingel hat er die Wähler getäuscht und der alten Koalition noch einmal zur Wiederwahl verholfen.

Aber nicht nur als Hobbypolitiker, sondern auch in seinem Hauptberuf in der Wolfsburger Firmenzentrale ist Hartz ein Symbol für die Verfilzung von Arbeitnehmerbewegung, Sozialdemokratie und Staatsmacht. Als Arbeitsdirektor war er - Ausfluss der übersteigerten, vom Gesetzgeber erzwungenen Mitbestimmung in deutschen Großkonzernen - von der Gewerkschaft in die Führungsetage des Autobauers gehievt worden. Schon dadurch verwischten sich bei VW die Grenzen zwischen den Interessen der Eigentümer des Unternehmens und denen seiner Belegschaft. Dieser permanente Verstoß gegen eine bestmögliche Unternehmensführung (Corporate Governance) ist in der Bundesrepublik nach geltendem Recht systemimmanent.

VW - staatssozialistisch und volkseigen

Besonders üppige Blüten konnte dieses Biotop in Wolfsburg treiben, weil dort die Werkshallen eines gleichsam staatssozialistischen, volkseigenen Betriebes stehen. Unter dem Schirm des VW-Gesetzes hat die Landesregierung von Niedersachsen die tarifpolitischen Träumereien eines Peter Hartz in dem Glauben gestützt, dadurch den Standort zu sichern. Die Vorstellung, die Abschottung eines Unternehmens gegen die Zwänge der Rentabilität und des Kapitalmarkts sichere Arbeitsplätze, hielt sich in Hannover auch unter dem Christlichen Demokraten Wulff, der 2003 die Regierungsära der SPD beendete. In einigen Monaten wird der Europäische Gerichtshof seine - noch nicht eindeutig absehbare - Entscheidung darüber fällen, ob die Sonderrechte der öffentlichen Hand bei dem Autokonzern eine europarechtlich unzulässige "Goldene Aktie" darstellen.

Mit dem Schnellprozess gegen Hartz - ein Urteil könnte möglicherweise schon am ersten Verhandlungstag fallen - ist die juristische Aufarbeitung des "Systems Volkswagen" jedoch noch lange nicht abgeschlossen. Demnächst wird sich Volkert zu verantworten haben. Sein Verteidiger hat der Staatsanwaltschaft bereits vorgeworfen, Hartz unter Verstoß gegen die Strafprozessordnung zu Aussagen gegen seinen Mandanten gedrängt zu haben. Die frühere Machtfülle des gelernten Schmieds und früheren IG-Metall-Vertrauensmanns Volkert, zu dessen Privilegien die Nutzung von Firmenjet und Vorstandsparkplatz zählte, war immens: Der Gewerkschaftsfunktionär amtierte zugleich als Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats, als Präsident des Europa- und des Welt-Konzernbetriebsrats sowie als Mitglied des Aufsichtsrats und dessen Präsidiums.

Grund genugf die Mitbestimmung zurechtzustutzen

Volkerts Aussagen im Gerichtssaal könnten wortreicher ausfallen als die von Hartz. Vielleicht werden sie stärker verdeutlichen, zugunsten welcher unternehmerischer Fehlentscheidungen das Management glaubte, die Belegschaftsvertreter in korruptionsverdächtiger Weise für sich einnehmen und sie ebenso kostspielig wie anrüchig bei Laune halten zu müssen. Im Voraus hat schon ein Mittelsmann von Hartz - Klaus-Joachim Gebauer, bis dahin Angehöriger des mittleren Managements - mit ausführlichen Zeitungsinterviews Details aus seinem Nähkästchen preisgegeben. Seinen Versuch, alle Verantwortung auf seinen früheren Arbeitgeber abzuwälzen, haben die Arbeitsgerichte bei seiner Kündigungsschutzklage freilich nicht akzeptiert. Bei ihm wie bei einigen anderen Beschuldigten geht es obendrein um den Vorwurf, über Tarnfirmen den Volkswagen-Konzern betrogen zu haben.

Besonders deutlich wird die ungute Verquickung gewerkschaftlicher, geschäftlicher und staatlicher Interessen in der Person des nun ebenfalls angeklagten SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Jürgen Uhl. Der frühere Betriebsrat soll auf Firmenspesen an Sexpartys auf verschiedenen Kontinenten teilgenommen haben; auch nach seiner Direktwahl bezog der Wolfsburger Parlamentarier für nicht sehr überzeugend beschriebene Leistungen weiter ein Gehalt von Volkswagen. Der Bundestag hat also Grund genug, demnächst die Mitbestimmung zurechtzustutzen und das VW-Gesetz abzuschaffen.

Quelle: F.A.Z., 17.01.2007, Nr. 14 / Seite 1
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