11.07.2004 · Ein Arbeitslosengeld-II-Bezieher bekommt 345 Euro (in Westdeutschland). Hinzu kommen Leistungen für Angehörige, Miete und Heizkosten, sowie ein "Mehrbedarf" bei Schwangerschaft und für Alleinerziehende.
Das Gesetz sieht vor, daß ein Arbeitslosengeld-II-Bezieher 345 Euro (in Westdeutschland) bekommt. Hinzu kommt das sogenannte Sozialgeld, das Angehörige erhalten, die mit ihm zusammenleben. Das sind 207 Euro für Kinder bis zum 14. Lebensjahr, 276 Euro für Kinder vom 15. bis zum 18. Lebensjahr und 311 Euro für Partner vom 19. Lebensjahr an. Das ist jedoch bei weitem nicht die einzige Leistung.
Außerdem werden die Miete und die Heizkosten der Arbeitslosen übernommen, wie dies auch bisher schon bei der Sozialhilfe der Fall war. Solche Beträge sollen allerdings nur in einem "angemessenen Umfang" getragen werden. Liegen sie über dieser Grenze, die sich bisher nicht in Euro und Cent ausdrücken läßt, so werden sie höchstens für sechs Monate übernommen. Notfalls soll der Arbeitslose in eine preiswertere Wohnung umziehen.
Zu den Leistungen zählt schließlich auch ein "Mehrbedarf" bei Schwangerschaft und für Alleinerziehende. Ein besonderer Anreiz für jemanden, der eine Arbeit annimmt: Mit einer Freibetragsregelung wird erreicht, daß jeder hinzuverdiente Euro erst bei einem monatlichen Bruttoeinkommen oberhalb von 1500 Euro in voller Höhe auf das Arbeitslosengeld angerechnet wird. In der bisherigen Sozialhilfepraxis lag dieser Wert bei 691 Euro.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.383,52 | +0,49% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2534 | −0,06% |
| Rohöl Brent Crude | 106,83 $ | −0,40% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
Anonym bewerben? Ist das gut?