11.07.2004 · Anlaufstellen sind die sogenannten Job-Center. Das Gesetz geht von der Schaffung selbständiger Arbeitsgemeinschaften in den Kommunen aus, die jeweils einen eigenen Geschäftsführer haben sollen.
Anlaufstellen sind die sogenannten Job-Center. Davon soll es beispielsweise in Frankfurt fünf und in Offenbach eines geben. Beide Städte haben sich mit den jeweiligen Arbeitsagenturen in der Betreuung der Arbeitslosengeld-II-Bezieher zusammengeschlossen. Für beide Kommunen soll es eine gemeinsame "Arbeitsgemeinschaft" von Arbeits- und Sozialverwaltung geben. Im Prinzip geht das Gesetz je Kommune von der Schaffung solcher selbständiger Arbeitsgemeinschaften aus, die jeweils einen eigenen Geschäftsführer haben sollen.
Wie es aus dem Frankfurter Sozialdezernat heißt, soll die Geschäftsführung der gemeinsamen Frankfurt-Offenbacher Arbeitsgemeinschaft "eng mit den Direktoren der Arbeitsagenturen zusammenarbeiten". Derzeit wird an der genauen organisatorischen Ausgestaltung der neuen Behörde gearbeitet; außerdem werden die Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung und Sozialverwaltung im neuen Leistungsrecht geschult.
Anders als Frankfurt und Offenbach werden einige Kreise von der Möglichkeit Gebrauch machen, selbst für die Langzeitarbeitslosen zuständig zu sein. So arbeitet etwa der Sozialdezernent des Main-Kinzig-Kreises an der Organisation dieser Aufgabe. Er ist einer der Politiker, die am vehementesten für die Alleinzuständigkeit der Kommunen gestritten haben.
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