11.07.2004 · Bevor jemand Arbeitslosengeld erhält, muß er seine eigenen Ersparnisse aufbrauchen. Außerdem wird vor einer Leistungsbewilligung auch das Einkommen des Lebenspartners geprüft.
Bevor jemand Arbeitslosengeld erhält, muß er seine eigenen Ersparnisse aufbrauchen. Nur 13 000 Euro darf er weiter auf dem Sparbuch haben. Beträge, die für die Absicherung im Alter gedacht sind, bleiben ebenso geschützt. Außerdem wird vor einer Leistungsbewilligung auch das Einkommen des Lebenspartners geprüft. Unter Umständen kann der Arbeitslose gezwungen werden, Wohneigentum zu veräußern. Unberührt bleiben soll aber die selbst genutzte Wohnung. Auch soll ein "angemessenes Fahrzeug" bei der Vermögensberechnung nicht berücksichtigt werden.
Nimmt jemand einen Job, der ihm angeboten wurde, nicht an, so kann die Leistung für zunächst drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden. Jugendlichen unter 25 Jahren kann die Unterstützung für die Dauer von drei Monaten sogar ganz gestrichen werden. Verglichen mit der bisherigen Arbeitslosenhilfe, kommt es dazu, daß das Arbeitslosengeld II nach einer gewissen Frist unter deren Niveau rutscht. Besonders früh geschieht dies bei Alleinlebenden.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.383,52 | +0,49% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2534 | −0,06% |
| Rohöl Brent Crude | 106,83 $ | −0,40% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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