Home
http://www.faz.net/-gqe-wyv8
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Hartz-IV-Verwaltung Option für Langzeitarbeitslose

04.06.2008 ·  Die Karlsruher Richter haben das Berliner Konsensmodell zur Hartz-IV-Verwaltung verworfen. Jetzt wird darüber gestritten, wie es weitergehen soll. Vernünftig wäre es, jeder Kommune den Weg offen zu halten, Langzeitarbeitslose selbst zu betreuen.

Von Sven Astheimer
Artikel Lesermeinungen (0)

Es ist keine vier Jahre her, da stritten Bund, Länder und Kommunen vor der Einführung der Arbeitsmarktreform „Hartz IV“ über die Frage, wer sich künftig um die schwer vermittelbaren Arbeitslosen kümmert. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom vergangenen Dezember muss nun abermals die Zuständigkeit für ein Sozialsystem geklärt werden, an dessen Tropf mehr als fünf Millionen Menschen hängen und über das jährlich 50 Milliarden Euro umverteilt werden. So viel Macht und Geld weckt Begehrlichkeiten, und bislang sind die Beteiligten weit von einer einvernehmlichen Lösung entfernt.

Gut gedacht, schlecht gemacht: Der Grundgedanke von Hartz IV - Millionen Menschen aus der Sackgasse der Sozialhilfe zu holen - bleibt richtig. Doch weil der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder seine vermeintliche Wunderwaffe im Kampf gegen die Massenarbeitslosigkeit so schnell wie möglich in Gebrauch nehmen wollte, wurden bei der Verwirklichung des Vorhabens faule Kompromisse gemacht. So betreut die Bundesagentur für Arbeit gemeinsam mit den Kommunen die Langzeitarbeitslosen in Arbeitsgemeinschaften, ohne dass genaue Regeln für diese Zusammenarbeit definiert wurden. Auf Drängen des von der Union dominierten Bundesrates wurde zudem eine Experimentierklausel eingebaut. Nach dieser dürfen höchstens 69 sogenannte „Optionskommunen“ sechs Jahre lang die Betreuung der Arbeitslosen in Eigenregie testen.

Die Zeit drängt

Die Karlsruher Richter haben dieses Berliner Konsensmodell verworfen. Weil die gut 350 Arbeitsgemeinschaften eine verfassungswidrige Form der Mischverwaltung darstellen, in der klare Zuständigkeiten nicht mehr auszumachen sind, muss nun eine neue Organisationsform gefunden werden. In Anbetracht dieser gewaltigen Aufgabe haben die Richter dem Gesetzgeber eine großzügige Umsetzungsfrist bis Ende 2010 eingeräumt. Alle Beteiligten sind sich aber einig, diese Frist nicht ausschöpfen zu wollen. Denn die Zeit drängt. Über erste Zerfallserscheinungen in den Arbeitsgemeinschaften wird schon berichtet, die rund 50.000 Beschäftigten wollen verständlicherweise wissen, wie es um ihren Arbeitsplatz bestellt ist.

Für den Bund hat Arbeitsminister Olaf Scholz deshalb schon im Frühjahr sein Modell des „kooperativen Jobcenters“ vorgelegt. Nach dem Willen des Sozialdemokraten sollen beide Behörden - Arbeitsagentur und Kommune - wieder nebeneinanderher, aber unter einem Dach ihren Dienst verrichten. Die wichtige Ersteinschätzung, ob ein Arbeitsloser bedürftig ist und damit Arbeitslosengeld II vom Bund sowie Wohn- und Heizkostenzuschüsse von der Kommune erhält, träfen jedoch die Mitarbeiter der Bundesbehörde.

Länder und Kommunen wollen das Scholzsche Modell nicht

In der Ablehnung des Scholzschen Modells stehen Länder und Kommunen Seite an Seite. Denn erstens stellt es im Wesentlichen einen Rückfall in die Zeit vor Hartz IV dar und widerspricht damit der Idee des „Alles aus einer Hand“; zweitens fürchten viele Kommunen um den Einfluss auf eines ihrer wichtigsten Politikfelder. Andererseits erkennen Länder, Städte und Gemeinden an, dass der Bund die Steuerung eines Systems nicht ganz aus der Hand geben kann, solange er das Gros der Kosten trägt.

In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe loten die Beteiligten bis Ende Juni mögliche Kompromisse aus, die Optionskommunen beraten an diesem Donnerstag noch einmal gesondert. Der Möglichkeit, die Arbeitsgemeinschaften einfach auf dem Weg einer Verfassungsänderung zu erhalten, können zwar einige Landesregierungen etwas abgewinnen. Dies liefe aber allen Bestrebungen der jüngeren Zeit zuwider, Kompetenzen und Verantwortung im deutschen Föderalsystem zu klären. Auf Bundesebene werden dem Vorhaben angesichts der derzeitigen großkoalitionären Spannungen auch kaum Chancen eingeräumt.

Ausgerechnet das Optionsmodell abzuschaffen wäre absurd

Dagegen zeichnet sich ab, dass ein Teil der Lösung in der Entfristung der Optionsmodelle bestehen wird. Ein richtiger Schritt, denn in den meisten dieser Landkreise ist eine funktionierende Arbeitsverwaltung entstanden, eingebettet in ein mal mehr, mal weniger dichtes lokales Netzwerk, das auch schwer vermittelbaren Arbeitslosen gute Chancen eröffnet. Es wäre absurd, ausgerechnet dieses verfassungsgemäße Modell abzuschaffen. Im Gegenteil: In einem zweiten Schritt sollte auch die willkürliche Obergrenze von 69 Teilnehmern fallen.

Jeder Kommune, die sich in der Lage sieht, die Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen in eigene Hände zu nehmen, muss dieser Weg offenstehen, schon im Sinne des Subsidiaritätsprinzips. Ebenso wie im Alternativszenario mit einer aktiven Arbeitsagentur müssen sich dabei auch die Optionskommunen in ihrem Tun an den Kriterien von Effizienz und Effektivität messen lassen. Zielvereinbarungen zwischen Bund und Kommunen geben Aufschluss über Vermittlungserfolge und den dafür nötigen Mitteleinsatz, ohne dass die Kreativität der Vermittler vor Ort sofort in einem starren Korsett von Vorschriften erdrückt wird. Der so mess- und nachvollziehbar gemachte Erfolg in den Vermittlungsbemühungen wird letzten Endes Aufschluss geben in der Frage, welche Option die bessere ist.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

Jüngste Beiträge

Böses Spiel

Von Holger Steltzner

Mit größter Selbstverständlichkeit und in unerträglichem Ausmaß zahlt die Elite Griechenlands keine Steuern und flüchtet mit Milliarden ins Ausland - und jede griechische Regierung lässt sie gewähren. In den Geberländern wächst die Wut der Steuerzahler. Mehr 38 144

29.05.2012 11:58 Uhr
  Vortag
Dax 6.345,83 +0,36%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.383,52 +0,49%
Dow Jones 12.454,80 −0,60%
EUR/USD 1,2534 −0,06%
Rohöl Brent Crude 106,83 $ −0,40%
Gold 1.574,60 $ +0,32%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.