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Hartz IV Die "Lücke"

06.08.2004 ·  Beim Arbeitslosengeld II werden Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengelegt. Doch die eine wird Ende des Monats, die andere Anfang des Monats ausgezahlt. Wie soll der Übergang gerecht geregelt werden?

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Kern des Hartz-IV-Gesetzes ist die Zusammenlegung der staatlichen Leistungen für erwerbsfähige Hilfsempfänger, die bisher von Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe lebten. Damit verbunden ist zwangsläufig eine Angleichung des Auszahlungstermins für die neue "Grundsicherung für Arbeitsuchende". Bisher wird die Sozialhilfe von den Kommunen am Beginn des jeweiligen Monats ausgezahlt, die Arbeitslosenhilfe wird dagegen rückwirkend am Ende des jeweiligen Monats überwiesen. Künftig soll das neue Arbeitslosengeld II einheitlich zu Beginn des Monats gutgeschrieben werden.

Erstmals solle es nach den Plänen Clements im Februar ausgezahlt werden. Für Empfänger der bisherigen Arbeitslosenhilfe ergibt sich daraus rechnerisch eine Lücke. Denn sie erhielten Ende Dezember ihre Unterstützungsleistung für Dezember und Anfang Februar die für Februar. Damit stünden sie im Januar ohne Hilfe da. Nach einer neuen Verordnung sollen nun die laufenden Einnahmen der letzten fünf Kalendertage eines Monats dem Folgemonat zugerechnet werden. Die Zahlung der Arbeitslosenhilfe Ende Dezember gälte damit auch für den Januar.

Faktisch entstehe sowieso keine Lücke, argumentiert Clement, da die Hilfeempfänger ja Ende Dezember Geld bezögen und gut einen Monat später wieder versorgt würden. Zudem sei sichergestellt, daß in Notlagen auch im Januar finanziell geholfen werde. Den Vorwurf, der Staat spare auf dem Rücken der Bezieher des Arbeitslosengeldes II, weist er mit dem Hinweis zurück, daß diese ihre Unterstützung künftig auch für den Monat erhielten, in dem sie eine neue Arbeit aufnähmen. Damit sei ihr Lebensunterhalt in der Zeit gedeckt, in der sie schon arbeiteten, der Arbeitgeber aber noch keinen Lohn überwiesen habe. Die Verschiebung der Zahlung um einen Monat führt allerdings im Staatshaushalt zu einem nicht unbeachtlichen Einmaleffekt. Da 2005 nur elf statt zwölf Monatszahlungen anfielen, "sparen" Finanzminister und Kommunen Ausgaben von etwa 1,4 Milliarden Euro. Die Sozialversicherungsbeiträge der Bezieher des Arbeitslosengeldes werden gleichwohl auch für Januar überwiesen. Das macht rund 500 Millionen Euro aus.

Quelle: ami. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 07.08.2004, Nr. 182 / Seite 4
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