14.02.2010 · Es geht nicht um eine „Neubestimmung des Sozialstaats“ - der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sah sich zu dieser Stellungnahme genötigt, um den Interpretationsspielraum zu begrenzen. Ein ungewöhnlicher Schritt, die Wellen schlagen hoch.
Von Sven AstheimerEs geht nicht um eine „Neubestimmung des Sozialstaats“ – wenige Tage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen sah sich Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier zu dieser Stellungnahme genötigt, um den Interpretationsspielraum zu begrenzen. Dieser ungewöhnliche Schritt zeigt, wie hoch die Wellen schlagen. Klar ist: Karlsruhe hat die Ermittlung der Leistungen moniert – und mehr Transparenz gefordert –, nicht deren absolute Höhe.
Es ist und bleibt die Aufgabe des Gesetzgebers zu ermitteln, was ein Mensch zum Leben braucht. Grundlage für die Umverteilung im Wohlfahrtsstaat muss dabei stets das Verhältnis von Leistungserbringern und -empfängern sein: Was kann den einen an Solidarität abverlangt werden? Welche Anstrengungen müssen die anderen dafür erbringen, um ihre Bedürftigkeit schnellstmöglich zu beenden? Deshalb lenkt die Diskussion um die Höhe der Regelsätze auch vom Kernproblem der Hartz-IV-Regelung ab. Es geht darum, etwa durch bessere Arbeitsvermittlung oder Betreuungsstrukturen möglichst viele der mehr als 6,5 Millionen Leistungsempfänger in die Lage zu versetzen, rasch wieder auf eigenen Füßen stehen zu können.
Sven Astheimer Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.
Jüngste Beiträge
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.383,52 | +0,49% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2534 | −0,06% |
| Rohöl Brent Crude | 106,83 $ | −0,40% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
Anonym bewerben? Ist das gut?