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Hartz IV Arbeit so schnell wie möglich

09.08.2004 ·  Ende vergangenen Jahres waren 2,81 Millionen Sozialhilfeempfänger registriert. Sie sollen im Rahmen von Hartz IV so schnell wie möglich eine Arbeit finden - dazu gibt es zusätzliche Unterstützung.

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Ende vergangenen Jahres waren nach jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes in Deutschland 2,81 Millionen Sozialhilfeempfänger registriert. Etwa eine Million davon dürften nach Schätzungen der Bundesregierung erwerbsfähig sein. Als erwerbsfähig gilt, wer zwischen 15 und 65 Jahre alt ist und täglich mehr als drei Stunden arbeiten kann. Das wird im Zweifelsfall auf Basis der jetzt erhobenen Selbstauskünfte für das neue Arbeitslosengeld II behördlich oder gerichtlich geprüft. Deshalb kann derzeit nur mit Schätzzahlen operiert werden.

Sozialhilfeempfänger, die als erwerbsfähig gelten, erhalten dann von Januar an das neue Arbeitslosengeld II. Das sind monatlich 345 Euro im Westen und 311 Euro im Osten, Wohngeld und andere Hilfen kommen hinzu. Kinder einer "Bedarfsgemeinschaft" erhalten niedrigere Zuschläge. 2003 waren nach Aussagen des Statistischen Bundesamtes 1,06 Millionen Hilfeempfänger jünger als 18 Jahre. Die meisten von ihnen werden künftig nach den Vorgaben des Hartz-IV-Gesetzes unterstützt.

Es darf mehr hinzu verdient werden

Unterstützt werden die erwerbsfähigen Hilfeempfänger auch immateriell. Sie bekommen Zugang zu Vermittlungs- und anderen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit. Sie erhalten "aktivierende Hilfen" und eine abgestimmte Beratung. Anders als bisher sollen sie so in die Lage versetzt werden, schnellstmöglich eine Beschäftigung zu finden. Bis zum Alter von 24 Jahren soll jedem Bezieher sofort eine Arbeits- oder Ausbildungsstelle angeboten werden. Neu ist für die bisherigen Sozialhilfebezieher auch, daß sie in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einbezogen werden.

Zusätzliches Einkommen wird geringer als bisher angerechnet. Hinzuverdientes Geld wird erst oberhalb von 1500 Euro Bruttoeinkommen voll auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Bisher lag bei Sozialhilfeemfängern die Grenze bei 691 Euro. Die Freibeträge für Vermögen liegen mit 4100 bis 13000 Euro pro Erwachsenem über den bisherigen Sätzen.

Quelle: ami. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.08.2004, Nr. 184 / Seite 4
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