29.03.2009 · Für Bahnchef Hartmut Mehdorn wird es eng. Die Vorwürfe bekommen eine neue Dramatik. Bislang ging es um die Bekämpfung der Korruption. Jetzt geht es um etwas Gravierenderes. Nämlich um die Frage, ob die Bahn systematisch private E-Mails ihrer Mitarbeiter überwacht hat.
Von Christian SiedenbiedelFür Bahnchef Hartmut Mehdorn wird es eng. Die Gewerkschaften fordern unisono seinen Rücktritt, der Verkehrsminister attackiert ihn - und wie lange die Bundeskanzlerin ihn noch stützen wird, ist fraglich. Doch je lauter die Rücktrittsforderungen werden, desto wichtiger ist es, den Gehalt der Vorwürfe gegen Mehdorn sachlich und unvoreingenommen zu prüfen.
Diese Vorwürfe haben in der vergangenen Woche zweifellos eine neue Qualität bekommen. Bislang ging es darum, dass die Bahn die Kontodaten und Adressen von Mitarbeitern mit denen von Lieferanten abgeglichen hatte. So wollte sie feststellen, ob vermeintliche Zahlungen des Unternehmen an Lieferanten in Wirklichkeit auf Konten von Mitarbeitern landeten. Es ging also um die Bekämpfung von Korruption, wie sie in vielen Unternehmen üblich ist. Strittig war vor allem, ob der Betriebsrat vorher oder nachher hätte informiert werden müssen und ob das Ganze vielleicht etwas zu umfangreich betrieben worden ist. Die Vorwürfe waren aber in Wirklichkeit schwach.
Arbeitgeber dürfen im Grunde Emails lesen
Jetzt geht es um etwas Gravierenderes. Nämlich um die Frage, ob die Bahn systematisch und über lange Zeit private E-Mails ihrer Mitarbeiter überwacht hat. Damit, so der Vorwurf, wollte die Bahn herausfinden, ob Mitarbeiter kritische Informationen über das Unternehmen an Journalisten, Politiker oder Gewerkschafter weitergeben.
Im Vergleich zu den früheren Vorwürfen soll diesmal also das Motiv ein anderes gewesen sein. Es ging nicht um Korruptionsbekämpfung, sondern um die Kontrolle von Kritikern im eigenen Haus. Zudem ist der Eingriff der Bahn einschneidender. Nicht Stammdaten wie Adressen und Kontonummern, die vergleichsweise frei zugänglich sind, sollen kontrolliert worden sein, sondern vertrauliche E-Mails.
Nun stellt sich die Frage: War das zulässig? Zunächst einmal muss man einräumen, dass der Arbeitgeber arbeitsrechtlich mit den E-Mails seiner Mitarbeiter viel mehr machen darf, als man sich gemeinhin vorstellt. Wenn es sich um dienstliche Mails handelt, ist es arbeitsrechtlich vollkommen unproblematisch, dass der Arbeitgeber sie liest. Und selbst wenn der Arbeitgeber nicht ausdrücklich verboten hat, dass Mitarbeiter von Dienstcomputern aus private E-Mails verschicken dürfen, kann er Stichproben machen - muss sie aber wieder schließen, wenn er ihren privaten Charakter erkennt.
Bei Erlaubnis privater E-mails gilt das Fernmeldegeheimnis
Der heikle Fall aber, und um den geht es bei der Bahn, ist dieser: Der Arbeitgeber hat den Mitarbeitern ausdrücklich erlaubt, von ihren Computern am Arbeitsplatz aus auch private E-Mails zu verschicken. Das ist bei der Bahn seit Anfang 2008 der Fall. Dann, so muss man festhalten, genießen diese privaten E-Mails nicht nur den allgemeinen Schutz des persönlichen Lebensbereiches - sondern sie fallen auch unter das Fernmeldegeheimnis. Der Arbeitgeber darf sie nicht so ohne weiteres lesen. Tut er das dennoch, so handelt er eindeutig illegal. Ausnahmen gibt es dabei für den Arbeitgeber nur, wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, dass eine Straftat begangen wurde.
Noch ist die Faktenlage bei der Bahn nicht endgültig geklärt; der Abschlussbericht der Sonderprüfer steht noch aus. Wurden wirklich ganze Mails eingesehen oder nur Betreff-Zeilen, wie die Bahn behauptet? Hat sie für dieses Vorgehen mit einer Betriebsvereinbarung eine wirksame Rechtsgrundlage geschaffen, wie die Bahn sagt? Wie eng hat sie mit den Strafverfolgungsbehörden zusammengearbeitet? Eines ist sicher: Sollten sich die Vorwürfe gegen Mehdorn in vollem Umfang bestätigen, dürfte es schwierig werden, ihn zu halten.
Christian Siedenbiedel Jahrgang 1969, Redakteur in der Wirtschaft der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
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