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Handelsstreit Die WTO könnte sich an Boeing und Airbus verheben

01.06.2005 ·  Sollte die Welthandelsorganisation im Streit über die Beihilfen für Airbus und Boeing zu einem Urteil gelangen, hat sie keine Macht es durchzusetzen. Was, wenn die EU oder die Vereinigten Staaten sich nicht daran halten?

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Nach neun Monaten ist der Streit um die Flugzeugsubventionen zur Welthandelsorganisation (WTO) zurückgekehrt, doch es ist keineswegs sicher, daß er hier nun bleibt.

Eine bilaterale Verhandlungslösung ist immer noch möglich - und sie wäre auch besser als ein internationaler Schiedsspruch. Denn an diesem größten und schwierigsten WTO-Fall können sich alle die Finger verbrennen. Die WTO könnte sich übernehmen, wenn sie zwei Mächte dazu verurteilt, Subventionen zu streichen.

Streit könnte das gesamte transatlantische Verhältnis vergiften

Für Europäer und Amerikaner geht es nicht nur um Milliarden, der WTO-Streit birgt auch politische Risiken. Er könnte das transatlantische Verhältnis vergiften und die Doha-Handelsrunde gefährden. Mit dem Wunsch nach einem Schlichtungsgremium (Panel) beginnt die zweite Runde des mehrstufigen WTO-Verfahrens, wenn es den Kontrahenten zuvor im ersten Teil nicht gelungen ist, sich bilateral zu einigen.

Am 13. Juni wird der Ausschuß über die Anträge beraten. Einmal kann ein Panel abgelehnt werden. Auf der nächsten Sitzung in einem Monat muß das Gremium akzeptiert werden. Es hat sechs Monate Zeit bis zum Schiedsspruch. Dagegen kann die unterlegene Partei Widerspruch einlegen.

Vertrauen auf die Herrschaft des Rechts

In dem Streit geht es nicht um Exportsubventionen; diese wären verboten. Es geht um einklagbare Staatshilfen. Der Kläger muß beweisen, daß solche Subventionen eigene ökonomische Interessen bedienen. Das dürfte Europäern und Amerikanern kaum schwerfallen. Diese haben die erste Stufe des WTO-Prozesses bereits im Herbst absolviert.

Wenn es zum Schiedsspruch kommt, wird das Gremium wohl einen Teil der Subventionen bei Airbus und Boeing als illegal erklären. Da könnte es durchaus um zweistellige Milliardenbeträge gehen. Die WTO fordert in der Regel entweder Kürzung oder Streichung der Hilfen, oder sie erlaubt dem geschädigten Land Gegenmaßnahmen. Die Organisation hat aber keine Handhabe, so etwas auch durchzusetzen. Sie muß darauf vertrauen, daß sich auch Großmächte an die Herrschaft des Rechts halten. Hier liegt die Brisanz des Falles für die WTO.

Quelle: km., F.A.Z., 01.06.2005, Nr. 124 / Seite 11
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29.05.2012 11:55 Uhr
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