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Handel Streit über Arzneimittelverkauf in Drogerien geht weiter

01.09.2004 ·  Rezeptpflichtige Medikamente gibt es vorerst weiter nur in Apotheken. Die juristische Auseinandersetzung über die Annahme von Rezepten in Drogeriemärkten muß von den Verwaltungsgerichten entschieden werden.

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Rezeptpflichtige Medikamente gibt es vorerst weiter nur in Apotheken. In der juristischen Auseinandersetzung über die Annahme von Rezepten in Drogeriemärkten fällte das Düsseldorfer Landgericht am Mittwoch keine inhaltliche Entscheidung. Die Frage müsse vor den ordentlichen Verwaltungsgerichten entschieden werden, teilte das Gericht mit.

Die zweitgrößte deutsche Drogeriemarktkette dm hatte im Juni mit einer Internet-Apotheke einen Testvertrieb von apothekenpflichtigen Medikamenten gestartet. Nach dem Einschreiten des Gesundheitsamtes Düsseldorf hat dm den Testvertrieb ausgesetzt.

Unterlassungsklage gegen Handel unzulässig

Der juristische Streit schwelt weiter. Das Landgericht Düsseldorf wies am Mittwoch die Unterlassungsklage der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs gegen die Karlsruher Drogeriemarktkette dm als unzulässig zurück. Das Gericht sei örtlich nicht zuständig, da der Hauptsitz der Kette in Karlsruhe sei und die acht Testfilialen in Nordrhein-Westfalen keine selbstständigen Niederlassungen seien.

Zudem bestünde kein Anlaß mehr für eine einstweilige Verfügung gegen den Medikamentenverkauf, weil dieser eingestellt worden sei, sagte die Vorsitzende Richterin der Zwölften Zivilkammer, Jutta von Gregory. dm habe das vom Gesundheitsamt erteilte Verkaufsverbot respektiert. Das Ziel der Wettbewerbsschützer und der Apothekerkammer Nordrhein, der Drogeriekette zu untersagen, Verschreibungen zu sammeln und Medikamente zu verteilen, sei somit bereits erreicht. Das Urteil (Aktenzeichen: LG Düsseldorf, 12 O 267/04) kann nach Gerichtsangaben beim Oberlandesgericht angefochten werden.

Gelassene Reaktion

Hintergrund des dm-Vorstoßes ist die Gesundheitsreform. Seit Jahresbeginn ist der Versandhandel mit Medikamenten in Deutschland erlaubt, für den persönlichen Verkauf haben aber die herkömmlichen Apotheken weiter das Monopol. dm betont, daß die Medikamente von der niederländischen Europa Apotheek (Venlo) in Verkehr gebracht wurden. Die Rezepte wurden in einem Behälter der Apotheke bei dm eingeworfen. Die Bezahlung erfolgte per Überweisung.

dm reagierte gelassen auf die Gerichtsentscheidung. Die Kette hat Widerspruch gegen die Untersagung des Gesundheitsamtes in Düsseldorf eingelegt. Auf diese Antwort werde jetzt gewartet, sagte ein Sprecher am Mittwoch in Karlsruhe. Die Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs prüft weitere Schritte. „Wir müssen überlegen, ob wir Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen“, sagte eine Sprecherin der Kammer.

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