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Gutachten der Netzagentur Stromautobahnen entlang der Bahn

 ·  Das deutsche Stromnetz muss dringend ausgebaut werden. Aber wie? Verkehrsminister Peter Raumsauer hat die Stromtrassen der Bahn als Möglichkeit zum Netzausbau ins Gespräch gebracht - ein neues Gutachten der Bundesnetzagentur dämpft jetzt aber die Erwartungen.

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© dpa Die eigenen Freileitungen der Bahn können nicht genutzt werden, weil sie mit einer anderen Frequenz betrieben werden. Um die vorhandenen Trassen zu nutzen, müsste man Kabel entweder im Erdreich vergraben oder neue Masten entwickeln.

Die neuen Stromautobahnen für die Energiewende könnten teilweise entlang der Leitungstrassen entstehen, über die die Deutsche Bahn den Strom für den Eisenbahnverkehr heranführt. Das geht aus einem von der Bundesnetzagentur in Auftrag gegebenen Gutachten hervor. Die Studie zeigt allerdings auch, dass die Möglichkeiten für eine Mitnutzung der Bahnstromtrassen vielfach überschätzt werden.

Die allzu optimistische Beurteilung dieser Transportmöglichkeit müsse „teilweise deutlich korrigiert werden“, resümierte die Netzagentur die Einschätzung der Gutachter, die auf technische Schwierigkeiten und teils sehr hohe Kosten verweisen.

Ihr Urteil ist ein Dämpfer für Bürgerinitiativen und Umweltschützer, die sich wegen der Eingriffe in Natur und Landschaft gegen neue Höchstspannungsleitungen wehren. Die Studie fließt in die Vorbereitung des Bundesbedarfsplans ein, der bis zum Jahresende den genauen Trassenverlauf für die Stromautobahnen festlegen soll, die Windstrom aus dem Norden in die Städte und Industriegebiete bringen sollen. Dafür müssen nach Berechnungen der Bundesnetzagentur und der Stromnetzbetreiber 3800 Kilometer Leitungen neu gebaut und weitere 4000 Kilometer modernisiert werden.

Die Bahn betreibt für die Energieversorgung ihrer Züge ein eigenes Stromnetz mit einer Trassenlänge von 7800 Kilometern. Diese Leitungen überschneiden sich aber nur einem kleinen Teil mit jenen Nord-Süd- und Ost-West-Verbindungen, die für die Energiewende nachgerüstet werden müssen. Deshalb kämen für eine Parallelführung der Leitungen nur kürzere Streckenabschnitte in Frage. Eine „Doppelnutzung“ des Netzes für Eisenbahnen und die öffentliche Energieversorgung scheidet aus technischen Gründen aus: Das Bahnstromnetz wird mit einer anderen Frequenz betrieben als das öffentliche Höchstspannungsnetz. Deshalb lassen sich die vorhandenen Strommasten auch nicht einfach mit zusätzlichen Freileitungen für den üblichen Drehstrom bestücken. Weil es dann zu störenden Wechselwirkungen komme, wäre dies nur auf begrenzten Streckenabschnitten möglich, schreiben die Gutachter.

Die wirtschaftlich günstigste Variante sei es, Bahnstromleitungen und Kabel für Gleichstrom-Hochspannung (HGÜ) über gemeinsame Masten zu führen. Dazu müssten „neue kombinierte Masten in Kompaktbauweise“ entwickelt werden. Die Verlegung von HGÜ-Erdkabeln sei hingegen die mit Abstand teuerste Netzausbauvariante.

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Jahrgang 1957, Wirtschaftskorrespondent in Bonn.

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