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Grundrechte Die Pressefreiheit schwindet

25.05.2009 ·  Einzelne Anwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, Medien Abmahnungen zu schicken, noch bevor diese überhaupt einen unliebsamen Artikel über einen prominenten Mandanten drucken können. Gleichzeitig lassen sie die Berichterstattung über ihr Vorgehen gerichtlich verbieten - eine echte Bedrohung für die Pressefreiheit.

Von Joachim Jahn
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Mitunter sind die spannendsten Geschichten jene, die man nicht aufschreiben darf. Das ist eine leidvolle, aber alte Lebensweisheit von Journalisten. Früher hatte dies nur mit dem Ehrenkodex des Berufsstandes zu tun: Was ein Informant (mitunter nur aufgrund privater Freundschaft) einem Redakteur unter dem Siegel der Verschwiegenheit erzählt, muss dieser nun einmal für sich behalten – schon allein, um seinen Hinweisgeber nicht in Schwierigkeiten zu bringen. Mittlerweile hat der Erfahrungssatz jedoch noch einen weiteren, einen makabren Hintergrund: Einzelne Anwaltskanzleien haben sich darauf spezialisiert, Medien Abmahnschreiben zu schicken, noch bevor diese überhaupt einen unliebsamen Artikel über einen prominenten Mandanten drucken können. Geradezu perfide ist, dass dieselben Advokaten den angegriffenen Redaktionen dann auch noch gerichtlich verbieten lassen, über die juristischen Attacken gegen sie zu berichten. Eine Methode, die an Zensur grenzt.

Die Pressefreiheit, im Grundgesetz garantiert, ist dadurch bedroht. Eine Freiheit, die in erster Linie nicht den Medien selbst zugute kommen soll, sondern der Öffentlichkeit, damit diese sich informieren und eine fundierte Meinung bilden kann. Ein Wegbereiter für diese unheilvolle Entwicklung war ausgerechnet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Die Straßburger Richter gaben vor fünf Jahren einer Beschwerde von Prinzessin Caroline von Hannover statt. Die Fürstentochter aus Monaco war von deutschen Illustrierten auf Fotos unvorteilhaft abgebildet worden.

Auch die seriöse Berichterstattung ist schwerer geworden

Der Gerichtshof hielt dies für unzulässig und warf damit eine jahrzehntelange Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über den Haufen. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat dem Vernehmen nach versucht, Rechtsmittel einzulegen, wurde aber von ihren damaligen Kabinettskollegen Gerhard Schröder und Joseph Fischer gestoppt. Von einem Bundeskanzler also, der sogar eine Nachrichtenagentur verklagte, weil diese eine Friseurin mit dem Verdacht zitiert hatte, er könnte seine Haare getönt haben. Und von einem Bundesaußenminister, über den Magazine unvorteilhafte Fotos aus seiner Zeit als militanter Straßenkämpfer druckten.

Was Wohlmeinende zunächst nur für einen berechtigten Schritt der Justiz gegen Paparazzi hielten, die mit der Kamera Jagd auf Adlige, Künstler oder Sportler machen, bremst jedoch nicht nur die „gelben Blätter“. Auch die seriöse Berichterstattung ist spürbar schwerer geworden. Wo die Grenzen für eine an sich durchaus erlaubte Berichterstattung verlaufen, wenn beispielsweise Behörden gegen namhafte Zeitgenossen wegen des Verdachts auf eine Straftat ermitteln, kann seither kein Presserechtler und kein Verlagsjustitiar mehr auch nur annähernd vorhersagen. Obwohl Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof oft genug unterstrichen haben, dass Unschuldsvermutung, Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre nicht in jedem Fall einer ausgewogenen Wahrnehmung der Chronistenpflicht entgegenstehen. Auch wenn Strafverteidigern und ihren Kunden dies natürlich am liebsten wäre.

Ein lukratives Geschäftsmodell

Einschlägige Kanzleien haben ihr systematisches Vorgehen gegen Medien mittlerweile zu einem lukrativen Geschäftsmodell ausgebaut. Mancher Mandant soll Presseanwälten seine Vollmacht sogar erst erteilt haben, nachdem diese bereits zugeschlagen haben – eine Form kalter Akquise, die in anderen Branchen als unlauterer Wettbewerb eingestuft würde. Was ebenfalls maßgeblich zur Verwilderung der Sitten beiträgt, ist eine Besonderheit der deutschen Zivilprozessordnung: der „fliegende Gerichtsstand“. Wer Medien auf Unterlassung verklagen will (für das Begehren einer Gegendarstellung gilt das hingegen nicht), kann sich seinen Richter fast beliebig aussuchen. So kommt es, dass „Personen der Zeitgeschichte“, wie es im Presserecht heißt, besonders gern vor jenen ein oder zwei Landgerichten in der Bundesrepublik prozessieren, die als besonders „prominentenfreundlich“ gelten. Dabei garantiert das Grundgesetz den „gesetzlichen Richter“: Nur nach objektiven und vorab festgelegten allgemeinen Kriterien darf entschieden werden, wer jeweils dazu berufen ist, ein Urteil zu fällen. Darauf sollten doch verklagte Medien gleichfalls einen Anspruch haben.

Mittlerweile sind überdies Zeitungsarchive, die jeder Bürger gegen eine Gebühr über das Internet nutzen kann, in die Zwickmühle geraten. Inhaftierte Straftäter (besonders gerne übrigens Mörder) ziehen serienweise vor den Kadi – ebenfalls wieder vertreten von einschlägigen Anwaltskanzleien – und fordern im Interesse ihrer „Resozialisierung“ die Löschung ihrer Namen. Aus Artikeln wohlgemerkt, die einst tatsächlich erschienen sind und deren Richtigkeit unumstritten ist. Leider gibt es sogar Entscheidungen von Oberlandesgerichten, die diesem Ansinnen stattgegeben haben. Dabei stellt dies nicht nur die Verlage vor einen schier unlösbaren Arbeitsaufwand. Seit auch ehemalige Angehörige der Terrorbande „Rote Armee Fraktion“ auf diese Methode des Weißwaschens verfallen sind, droht die deutsche Zeitgeschichte unterdrückt und verfälscht zu werden.

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