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Glücksspiel Länder wollen ihr Glücksspielmonopol ausbauen

04.09.2006 ·  Mit einem neuen Staatsvertrag wollen die Länder das Glücksspiel im Internet, die Werbung dafür und Fernsehwerbung für Glücksspiele verbieten. Private Vermittler sprechen von einer „politisch gewollten Eskalation“.

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Die Länder wollen das Glücksspiel im Internet, die Werbung dafür sowie Fernsehwerbung für Glücksspiele verbieten. Mit einem neuen Staatsvertrag wollen sie das staatliche Lotto-Monopol ausbauen. Damit stemmen sich die Länder gegen eine Entscheidung des Bundeskartellamts, das erst vor wenigen Tagen privaten Spielvermittlern erlaubt hatte, Annahmestellen zu errichten und Spiele auch über Landesgrenzen hinweg zu vermitteln.

Das Kartellamt hält das bestehende Monopol für wettbewerbs- und insbesondere für europarechtswidrig. Sollte der neue Staatsvertrag in Kraft treten, so wären auch in Zukunft auch die Werbung für staatliches Lotto im Fernsehen untersagt, ferner soll die Zahl der 25.000 staatlichen Annahmestellen reduziert werden.

Geschäft der privaten Wettanbieter bedroht

Für private Anbieter, die bisher im Internet Wetten anbieten oder die nun in Tankstellen oder Supermärkten Spiele vermitteln wollen, würde die neue Regelung das Ende ihres Geschäfts bedeuten. Ihre Anwälte sprechen von einer „politisch gewollten Eskalation“.

Die Länder berufen sich in dem Entwurf des neuen Staatsvertrages auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Sportwetten vom 28. März. Die Karlsruher Richter hatten dazu aufgefordert, entweder das staatliche Sportwettmonopol so auszugestalten, daß es konsequent die Spielsucht bekämpft oder private Angebote auf eine kontrollierte Weise zuzulassen.

Länder: Regulierung zum Schutz der Spieler nötig

Das Kartellamt, das sich eng mit der europäischen Wettbewerbsbehörde abgestimmt hat, sah sich jedoch durch die Karlsruher Entscheidung zu Sportwetten nicht daran gehindert, das Lotto-Monopol für rechtswidrig zu erklären.

Die Länder, die jährlich mehr als acht Milliarden Euro aus dem Glückspiel einnehmen, wollen nun an ihren „Kernzielen“ festhalten: „Eine Politik der strikten Regulierung des Glücksspiels“ sei „zum Schutz der Spieler notwendig und geeignet.“ Schließlich sei der Lotto-Markt in Deutschland seit mehr als 25 Jahren im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt nicht gewachsen, sondern stabil geblieben. Im bayerischen Finanzministerium zeigte man sich davon überzeugt, daß die Entscheidung des Kartellamts keinen Bestand haben werde.

Ziel: Bekämpfung der Glücksspielsucht

Eine kontrollierte Zulassung privater Wettangebote würde nach Ansicht der Länder dagegen „zu einer enormen Expansion des Glücksspielmarktes führen“, wie es in den Erläuterungen zum Entwurf heißt. Das zeigten „die Prognosen interessierter Kreise wie die Feststellungen der Sicherheitsbehörden.“ Damit würde zugleich nicht nur die Zahl der suchtkranken Glückspieler steigen, sondern auch die Begleitkriminalität. Ein Schutz der Spieler und der Allgemeinheit seien so nicht zu erreichen.

Das wichtigste Ziel des neuen Staatsvertrages ist die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Die dafür notwendigen Schranken sollen für staatliche und private Veranstalter gelten. Die Werbung im Fernsehen und im Internet soll verboten werden, weil hier die Suchtgefahren am größten seien. Dieses Ziel wollen die Länder dadurch erreichen, daß ihr Monopol für Sportwetten und Lotterien aufrechterhalten bleibt.

Länder fordern strikten Jugendschutz

Berlin, Thüringen und Sachsen sollen dazu verpflichtet werden, die noch aus DDR-Zeiten fortgeltenden Glücksspielerlaubnisse aufzuheben. Darüber hinaus bedarf nach dem neuen Staatsvertrag jede Veranstaltung oder Vermittlung öffentlicher Glücksspiele einer Erlaubnis des jeweiligen Landes. Diese Erlaubnis ist demnach zu versagen, wenn die Veranstaltung den Zielen des Staatsvertrags zuwiderläuft.

Die Länder fordern einen strikten Jugendschutz sowie ein „übergreifendes Sperrsystem, das Süchtige von der Teilnahme am Spiel ausschließt“. Auch die Glückspielaufsicht soll gestärkt werden, um illegale Spiele zu verhindern.

Quelle: Mü. / F.A.Z., 05.09.2006, Nr. 206 / Seite 1
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Von Holger Steltzner

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