hmk. Daß die deutsche Regierung im Streit um den Sonderschutz für die Sparkassen so leicht davonkommen würde, hätte sie im Sommer kaum zu träumen gewagt. Die Europäische Kommission hatte Berlin aufgefordert, das deutsche Kreditwesengesetz zu ändern und privaten Investoren zu erlauben, nach dem Kauf einer Sparkasse den Namen weiterführen zu dürfen. Sonst werde sie Deutschland vor Gericht zerren, drohte sie damals. Davon ist jetzt keine Rede mehr. Vielmehr hat die Kommission das Vertragsverletzungsverfahren eingestellt. Im Gegenzug muß Deutschland lediglich erklären, künftig das Kreditwesengesetz im Sinne des EU-Rechts zu interpretieren und Privatinvestoren im Fall der Berliner Sparkasse, die 2007 verkauft werden soll, keine Steine in den Weg zu legen. So schafft die EU-Kommission einen Präzedenzfall, der ihre Rolle als Hüterin der EU-Verträge in Frage stellt. Wenn ein Staat Verfahren allein mit Versprechen abwenden kann, EU-Recht widersprechende Gesetze fortan neu zu interpretieren, öffnet sie die Tür zum Protektionismus. Was wären etwa denkbare Folgen für das Verfahren gegen Spanien wegen des Widerstands gegen die Endesa-Übernahme durch Eon? Der konkrete Fall ist gelöst. Madrid könnte also zusichern, die Energieagentur nicht mehr zur Abschottung zu nutzen, die EU das Verfahren einstellen - bis Spanien das Instrument wieder einmal "braucht".