nf. Spätestens seit dem Mannesmann-Prozeß ist das System der deutschen Unternehmensmitbestimmung in die Kritik geraten. Einer der Hauptvorwürfe ist das Geflecht aus wechselseitigen Abhängigkeiten, das in den Kontrollgremien zu schädlicher Kungelei verführt: Konzernchefs stimmen in Tarifverhandlungen üppigen Lohnerhöhungen zu, die Gewerkschaftsfunktionäre danken es ihnen mit einer Verlängerung des Vorstandsmandats. Ein anderer Kritikpunkt: Die Parität im Aufsichtsrat macht die Unternehmen schwerfällig und schmälert ihren Börsenwert. Die Gewerkschaften, die um ihre reservierten Sitzplätze bangen, argumentieren, ihr Zutun fördere Produktivität und Innovation. Das mag - jedenfalls a priori - nicht einmal auszuschließen sein. Doch haben die Arbeitnehmer und ihre organisierten Vertreter genügend Möglichkeiten zur Mitsprache: im Betriebsrat, was die unmittelbaren Abläufe betrifft; als Tarifparteien, was Abweichungen vom Flächentarif und langfristige Investitionspläne angeht; als Aktionäre, die ihren Einfluß auf der Hauptversammlung geltend machen können. Durch eine stärkere Mitarbeiterbeteiligung könnten die Gewerkschaften diese Macht sogar noch steigern. Leicht lassen sich gute Gründe finden, die Arbeitnehmer ganz aus dem Aufsichtsrat zu verbannen. Die von der Wirtschaft geforderte Verhandlungslösung mit einer Drittelparität als Rückfallposition ist da schon ein honoriges Angebot.