nf. Deutet man die Aussagen der Bundeskanzlerin und ihrer Ressortchefs für Arbeit und Wirtschaft richtig, so wird es in dieser Legislaturperiode keine Änderung am Kündigungsschutz geben: Die geplante Verlängerung der Probezeit von sechs auf 24 Monate ist vom Tisch, dafür bleiben die sachgrundlosen Befristungsmöglichkeiten erhalten. Gut so. Denn das Vorhaben, das die Union nach Abschluß des Koalitionsvertrags noch als Flexibilitäts- und Transparenzgewinn gepriesen hatte, wäre eher eine Verschlimmbesserung gewesen - und nicht der seit langem überfällige Befreiungsschlag im Kündigungsschutz. Dabei mangelt es nicht an Vorschlägen, wie man den Personalabbau zwar nicht billiger, aber doch kalkulierbarer machen könnte, wie sich - auch unter Einbeziehung der Arbeitslosenversicherung - das Schutzbedürfnis der Arbeitnehmer mit den Flexibilitätsanforderungen der Betriebe verbinden ließe, wie man in der Gestaltung des Kündigungsschutzes mehr individuelle Wahlfreiheit ermöglichen könnte. Bloß von alledem will die Koalition nichts wissen. Die Union sollte sich nicht damit trösten, durch geordneten Rückzug Schlimmeres verhindert zu haben. Die Änderung des Kündigungsschutzes war das einzige Reformversprechen, das sie in das Arbeitsmarkt-Kapitel des Koalitionsvertrages eingebracht hat. Will sie als Union erkennbar bleiben, darf sie dieses Thema nicht preisgeben.
