02.11.2006 · Lufthansa-Piloten müssen mit 60 in Rente gehen. Das ist diskriminierend, finden drei Betroffene - und gehen vor Gericht. Zum ersten Mal klagen Beschäftigte auf Basis des neuen Gleichbehandlungsgesetzes gegen eine Altersbeschränkung.
Wenige Wochen nach dem Inkrafttreten des Antidiskriminierungs-gesetzes klagen erstmals Beschäftigte eines großen Konzerns gegen Altersbeschränkungen. Drei Piloten der Deutschen Lufthansa wollen laut Klageschrift erreichen, daß sie nicht schon mit 60 in Rente gehen müssen. Der Rechtsstreit wird vom kommenden Montag an vor dem Arbeitsgericht Frankfurt verhandelt, wie das Gericht am Donnerstag bestätigte.
Die seit vielen Jahren von Lufthansa und Pilotengewerkschaft im Tarifvertrag festgelegte Altersgrenze im Cockpit stelle eindeutig eine Benachteiligung im Sinne des seit Mitte August geltenden Gesetzes dar, erläuterte Rechtsanwalt Ekkehard Helmig die Klage. Die drei Flugkapitäne sollen mit Vollendung des 60. Lebensjahres im November, im kommenden April und im Juni ausscheiden. Weitere neun Lufthansa-Kapitäne hätten sich mit dem gleichen Anliegen an die Kanzlei gewandt.
Folgen für andere Unternehmen möglich
Die Fluggesellschaft verweist auf die Tarifverträge für ihre 4.000 Piloten. „Wir haben im Manteltarifvertrag eine Altersgrenze von 60 Jahren. Daran halten wir uns“, sagte ein Unternehmenssprecher. Frühestens kann das Cockpitpersonal mit 55 ausscheiden. Die medizinische und fachliche Tauglichkeit wird regelmäßig getestet. Wer vor dem gesetzlichen Rentenalter geht, bekommt bis 65 ein monatliches Übergangsgeld.
Die Klage gegen Lufthansa könnte auch für andere Unternehmen Folgen haben. Das neue Antidiskriminierungsgesetz fußt auf einer Richtlinie der Europäischen Union gegen Benachteiligungen im Berufsleben, zum Beispiel wegen des Geschlechts, des Alters, der Religion oder einer Behinderung. Eine schnelle rechtskräftige Entscheidung ist wegen der noch fehlenden Rechtsprechung zu dem neuen Gesetz unwahrscheinlich.
Piloten sehen keine sachlichen Gründe für Altersgrenze
„Das könnte ein Präzedenzfall werden, bei dem der Europäische Gerichtshof das letzte Wort hat“, sagte der Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing der „Financial Times Deutschland“. Rechtsanwalt Helmig sieht das Hauptproblem bei der Pilotengewerkschaft Cockpit, die die Altersgrenze von 60 Jahren aus Sicherheitsgründen für notwendig hält. Lufthansa habe in den Gesprächen mit den Klägern signalisiert, daß es wegen der Expansionspläne durchaus Bedarf gebe, sie weiterhin zu beschäftigen. Dem stünden die Tarifvereinbarungen mit der Gewerkschaft für die Lufthansa-Piloten entgegen.
Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei der Regionalflugtochter Lufthansa Cityline könnten Piloten bis 65 fliegen. Dort werden jedoch kleinere Maschinen eingesetzt. Aus Sicht der Kläger gibt es sachlich keine Gründe für die Altersgrenze. Das Luftfahrtbundesamt erlaubt, daß Flugkapitäne ihren Beruf bis 65 ausüben. Die Klageschrift verweist zudem darauf, daß auch der Weltverband der zivilen Luftfahrt ICAO im Frühjahr nach langjährigen Untersuchungen in seinen Empfehlungen die Altergrenze für Piloten um fünf Jahre auf 65 angehoben hat. Lufthansa sieht vorerst keinen Anlaß, über eine Änderung der Altersgrenze zu verhandeln und damit einen Konflikt mit der Gewerkschaft zu riskieren. Das neue Gleichbehandlungsgesetz schließe Altersgrenzen nicht generell aus, sagte der Sprecher. Das Bundesarbeitsgericht habe zudem in früheren Entscheidungen Einschränkungen für Piloten für zulässig erklärt.
na klar ist das eine massive Diskriminierung....
W.P. Bayerl (Dr.Bayerl)
- 02.11.2006, 16:57 Uhr
Lufthansa-Klage
Joachim Kühn (jokuehn)
- 02.11.2006, 17:58 Uhr
Fliegen bis 65 - warum nicht!
Flying Doc (flyingdoc)
- 02.11.2006, 22:01 Uhr
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