23.06.2010 · Das Bundesarbeitsgericht hat eine Lanze für kleine Gewerkschaften gebrochen. In deutschen Betrieben können künftig parallel verschiedene Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften gelten. Doch Arbeitgeber und DGB setzen alles daran, Gewerkschaftskonkurrenz zu verhindern.
Von Heike GöbelDie Erfurter Richter haben ihren in jahrzehntelanger Rechtsprechung gepflegten Grundsatz der „Tarifeinheit“ über Bord geworfen. Diesem Grundsatz zufolge, der freilich nie gesetzlich fixiert war, darf in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag gelten. Der Ausschluss von Gewerkschaftswettbewerb war für die Arbeitgeber bequem – und zementierte letztlich die Macht der großen Gewerkschaften im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).
Nicht alle Beschäftigten und Berufsgruppen sehen ihre Interessen auf diese Weise gewahrt. So haben sich etwa Klinikärzte, Piloten und Lokführer in eigenen Spartengewerkschaften organisiert und in aufsehenerregenden Arbeitskämpfen günstigere Tarifverträge für sich ausgehandelt. Obwohl sie sich dabei auf die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit berufen können, sorgte die Frage der Gültigkeit der so erstrittenen Tarifverträge immer wieder für Zündstoff. Das neue Urteil stellt endlich klar, dass Unternehmen mit Tarifvielfalt leben lernen müssen.
Das ist, zugegeben, leichter gesagt als getan. Es erfordert die Neubestimmung des Streikrechts, um zu verhindern, dass Dauerarbeitskämpfe konkurrierender Gewerkschaften Unternehmen lahmlegen. Die von der Politik in den vergangenen Jahren gesenkte Hemmschwelle für Streiks wäre wieder anzuheben. Dazu beitragen könnten bessere Schlichtungsregeln, der Sachverständigenrat verweist auch auf „Abkühlungsperioden“, wie sie der amerikanische Präsident in besonderen Fällen anordnen kann. In Großbritannien wiederum wählen Belegschaften, welche Gewerkschaft sie in einer bestimmten Zeit vertritt. Mit gutem Willen ließe sich Tarifvielfalt also nutzen, um die Zufriedenheit der Mitarbeiter zu erhöhen, sicherlich nicht zum Schaden der Produktivität.
Leider setzen Arbeitgeber und DGB alles daran, Gewerkschaftskonkurrenz im Unternehmen weiter zu verhindern. Sie haben die Bundesregierung aufgefordert, die Tarifeinheit nun per Gesetz zu regeln. Das sei unverzichtbar, um die Tarifautonomie zu retten. Kruder geht es nicht. Was ist das für eine Tarifautonomie, in der die gewerkschaftlichen Platzhirsche gesetzlich geschützte Monopole erhalten? Wäre es dem „sozialpartnerschaftlichen Miteinander“ nicht förderlicher, wenn es gelänge, die Vielfalt zu leben?
Aus der Gewerkschaft austreten! VerDi z.B.
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Heike Göbel Jahrgang 1959, verantwortliche Redakteurin für Wirtschaftspolitik, zuständig für „Die Ordnung der Wirtschaft“.
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