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Gewerkschaften Die Mitbestimmung auf dem Prüfstand

04.11.2004 ·  Interessenkonflikte betriebsfremder Gewerkschaftsfunktionäre in den Aufsichtsräten haben die Mitbestimmung ins Zwielicht gerückt. Vorwürfe zu ihrer Modernisierung werden als einseitig zurückgewiesen.

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Immer wieder sorgt die Aufsichtsratstätigkeit von Gewerkschaftsfunktionären für Schlagzeilen. Das war beim früheren IG-Metall-Vorsitzenden Klaus Zwickel so, der zwar öffentlich gerne den Kasino-Kapitalismus und exzessive Managergehälter anprangerte, sich aber in der Abstimmung über die Millionen-Abfindungen der Mannesmann-Vorstände der Stimme enthielt. Nicht weniger harsch fiel die Kritik am Verdi-Vorsitzenden Frank Bsirske aus, der als Verhandlungsführer für den öffentlichen Dienst Warnstreiks am Frankfurter Flughafen anzettelte und damit der Lufthansa, in deren Aufsichtsrat er sitzt, erheblichen Schaden zufügte.

Ebenso spannungsgeladen ist das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern. Obwohl sie nach dem Betriebsverfassungsgesetz "zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs" verpflichtet sind, haben im vergangenen Frühjahr auf Geheiß des damaligen IG-Metall-Vize Jürgen Peters Dutzende von Betriebsräten zur Einführung der 35-Stunden-Woche in der ostdeutschen Metall- und Elektroindustrie aufgerufen und die Arbeitskampfmaßnahmen unterstützt.

Unternehmensmitbestimmung als Standortnachteil

Den Arbeitgebern ist die Mitbestimmung daher ein Dorn im Auge. Betriebsfremde Gewerkschaftsfunktionäre möchten sie am liebsten aus den Aufsichtsräten verbannen und den Einfluß der Betriebsräte zurückdrängen. Obwohl letztere in der Praxis viel umfassendere Mitbestimmungsrechte haben - im Aufsichtsrat können die Anteilseigner ein Veto der Arbeitnehmerbank mit der Doppelstimme des Vorsitzenden zurückweisen -, haben BDI und BDA vor allem die Unternehmensmitbestimmung als Standortnachteil ins Visier genommen. Daß der Aufsichtsrat in den rund 3.500 Kapitalgesellschaften mit 500 bis 2.000 Beschäftigten zu einem Drittel, in den 770 Gesellschaften mit mehr als 2.000 Beschäftigten sogar zur Hälfte mit Vertretern der Arbeitnehmer besetzt werden muß, schrecke ausländische Investoren ab und bringe heimische Unternehmer auf Abwanderungsgedanken.

In Unternehmen mit 2.000 bis 20.000 Arbeitnehmern sind 2 von bis zu 8, in Unternehmen mit mehr als 20.000 Beschäftigten 3 von 10 Aufsichtsratssitzen für betriebsfremde Gewerkschaftsfunktionäre reserviert. Das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft schätzt die Zahl der hauptamtlichen Funktionäre, die Sitz und Stimme in den Kontrollgremien haben, auf etwa 1.700. Hinzu kommen weitere 4000 Arbeitnehmervertreter, die zwar dem Betrieb angehören, von denen aber 80 bis 85 Prozent ebenfalls Gewerkschaftsmitglied sind.

Vertragsverlängerung des Vorstandsvorsitzenden gegen Lohnerhöhungen

Die Mitbestimmung bietet daher Nährboden für eine Vielzahl heimlicher Koppelgeschäfte, die nicht im Sinne des Unternehmens, aber der beteiligten Akteure sind. Bei Daimler-Chrysler etwa hat die Arbeitnehmerbank der vorzeitigen Vertragsverlängerung des Vorstandsvorsitzenden Jürgen Schrempp zugestimmt, weil dieser sich im Gegenzug für eine kräftige Lohnerhöhung eingesetzt hatte. Als der Pforzheimer Tarif-Pilotabschluß 2004 gezimmert wurde, saßen neben den beiden Verhandlungsführern nur noch der Gesamtbetriebsratsvorsitzende und ein Vorstandsmitglied des schwäbischen Autobauers mit am Tisch.

Die Gewerkschaften sind durchaus bereit, über eine Modernisierung der Mitbestimmung zu reden. So hat DGB-Bundesvorstandsmitglied Dietmar Hexel eine Verkleinerung der Gremien vorgeschlagen und die häufigen Wechsel vom Vorstands- zum Aufsichtsratsvorsitz gerügt.

Interessenkollisionen gebe es auch auf der Seite der Anteilseigner, betont hierzu die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi: Haben Bankenvertreter immer nur die Interessen des Unternehmens oder auch die Rückzahlung ihrer Kredite im Blick? Leider werde die Frage nach der Interessenverquickung "immer nur sehr einseitig gestellt", sagt Verdi-Sprecherin Cornelia Hass und spricht von einer "verlogenen Diskussion". So sei beispielsweise auch die Drohung, Bsirske juristisch zu belangen, nicht weiterverfolgt worden. Offenbar wüßten auch die Arbeitgeber, daß ihre Vorwürfe rechtlich haltlos seien.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 04.11.2004, Nr. 258 / Seite 18
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