12.01.2004 · Sehtests und andere Augenarzt-Leistungen zur Verordnung von Brillen werden auch künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung einigten sich auf diese Regelung.
Sehtests und andere Augenarzt-Leistungen zur Verordnung von Brillen werden auch künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) einigten sich am Montag nach Angaben der KBV auf diese Regelung, die für Leistungen gelten soll, die schon vor dem 1. Januar 2004 von den Kassen erstattet wurden. Gesetzlich Versicherte müßten beim Augenarzt-Besuch lediglich die neu eingeführte Praxisgebühr zahlen. Diese entfällt, wenn der Hausarzt den Patienten überweist.
Praxisgebühr bei Notfällen noch ungeklärt
Noch ungeklärt ist, ob bei Notfällen auch die Praxisgebühr von zehn Euro gezahlt werden muß. Noch im Januar solle hier eine Lösung gefunden werden, erklärte die KBV. Die KBV schlägt vor, auf die Praxisgebühr bei so genannten planbaren Notfällen zu verzichten. Dies sei etwa dann der Fall, wenn ein Patient am Wochenende einen Verband wechseln lassen muß oder auf Rat eines Arztes einen Notdienst aufsucht.
Der Vorsitzende des Ärzteverbandes Hartmannbund, Hans-Jürgen Thomas, forderte, die Praxisgebühr wieder abzuschaffen. Es sei ein Zuzahlungs-Tohuwabohu entstanden, das Ärzte und Patienten verunsichere. FDP-Chef Guido Westerwelle kündigte an, seine Partei werde eine Aktuelle Stunde des Bundestags über die Auswirkungen der Gesundheitsreform beantragen: „Sie sind für Patienten und Beschäftigte verheerend.“ In den Praxen und Krankenhäusern herrsche Chaos. Insbesondere die seit Beginn des Jahres fällige Praxisgebühr sei Ausdruck eines planwirtschaftlichen Denkens.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.387,48 | +0,78% |
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| Rohöl Brent Crude | 107,43 $ | +0,16% |
| Gold | 1.574,60 $ | +0,32% |
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