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Gesundheitsreform Die Rürup-Kommission schlägt höhere Zuzahlungen und Praxisgebühren vor

09.04.2003 ·  Das neue Paket soll Krankenkassen kurzfristig um 24 Milliarden Euro entlasten. Auf ein einziges, langfristiges Reformmodell konnte sich die Kommission jedoch noch nicht einigen.

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Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen müssen sich künftig auf höhere Eigenbeiträge bei Arzneimitteln und Arztbesuchen gefaßt machen. Nachdem Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) Mitte März Praxisgebühren und höhere Zuzahlungen ins Gespräch gebracht hatte, entwickelt die die Rürup-Kommission diese Ansätze weiter. Alles in allem sollen die Kassen durch das am Mittwoch vorgelegte kurzfristige Maßnahmenpaket um 24 Milliarden Euro entlastet werden. Die Beiträge könnten damit auch bei einer weiteren Steigerung in diesem Jahr Anfang 2004 auf unter 13 Prozent sinken, sagte Kommissionchef Bert Rürup. Das sei "weit mehr als man erwarten und erhoffen konnte".

Konkret schlägt die Kommission eine Gebühr für jeden Arztbesuch vor, allerdings mit weitreichenden Ausnahmeregelungen. Letztlich wäre davon etwa jeder dritte Versicherte betroffen. Gesundheitsminsterin Ulla Schmidt (SPD) will die Gebühr bisher nur bei Facharztbesuchen einführen, wenn keine Überweisung vom Hausarzt vorliegt.

Preissenkenden Wettberwerb fördern

Auch bei Arzneimitteln setzt die Kommission auf höhere Zuzahlungen der Patienten. So sollen die Versicherten künftig alle Medikamente aus eigener Tasche zahlen, die nicht verschreibungspflichtig sind. Höhere Zuzahlungen verlangt Rürup auch, wenn Medikamente verschrieben werden, für die es einen preiswerteren, gleichwertigen Ersatz gebe. Mehr Eigenbeteiligung erwarten die Fachleute auch beim Zahnarzt. Die Zuzahlungen seien im internationalen Vergleich bisher niedrig, argumentieren sie. Alle neuen Zuzahlungen beliefen sich insgesamt auf rund 10 Milliarden Euro. Selbstbehalte werden dagegen abgelehnt.

Ferner soll die Preisbindung für Generika aufgehoben und damit ein preissenkender Wettbewerb unter den Herstellern der Nachahmerpräparate angeheizt werden. Zudem unterstützen die Experten die Gesundheitsministerin bei ihrem Plan, das Krankengeld künftig alleine durch die Arbeitnehmer finanzieren zu lassen, es aber in der GKV zu belassen. Versicherungsfremde Leistungen über 4,5 Milliarden Euro sollten aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden, was Finanzminister Hans Eichel bisher ablehnt.

Zuschußsystem für Beamte

Veränderungen schlägt die Kommission auch bei der Beamtenversorgung vor: Das bisherige Beihilfesystem soll durch ein Zuschußsystem ersetzt werden. Sozialhilfeempfänger sollten künftig gesetzlich versichert werden. Derzeit müssen dafür gegebenenfalls die Kommunen aufkommen.

Details will die Kommission im April weiter beraten, der Regierung dann im Mai ihre Empfehlungen abschließend vorlegen. Damit könnten sie noch in das Reformpaket der Gesundheitsminsterin aufgenommen werden, das noch vor der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden soll.

Systemwechsel noch in diesem Jahr

Nicht einigen konnte sich die sechsundzwanzigköpfige Kommission angesichts zweier konkurrierender Ansätze auf einen ein einziges Reformmodell. Da für keinen der Vorschläge eine tragfähige Mehrheit absehbar gewesen sei, habe er darüber auch nicht abstimmen lassen, sagte Rürup. Vielmehr habe die Kommission "im Paket" über kurzfristige Maßnahmen und die beiden Modellvarianten abgestimmt und dem mehrheitlich zugestimmt. Der Systemwechsel sei aber noch in diesem Jahrzehnt unabdingbar. Jede der beiden Modellvarianten - Erwerbstätigenversicherung oder ein Kopfpauschalenmodell - sei besser als das bisherige Mischsystem.

Die vor allem von Schmidts Gesundheitsberater Karl Lauterbach präferierten Erwerbstätigenversicherung würde neben dem Arbeitsentgelt auch anderer Einkommen wie Mieten oder Zinsen zur Kassenfinanzierung heranziehen. Der Kreis der Versicherten soll auf alle Erwerbstätigen, also auch auf Freiberufler, Unternehmer und Beamte ausgeweitet, die Beitragsbemessungs- und Pflichtversicherungsgrenze angehoben werden. Steuerzuschüsse wären in diesem, einen "solidarischen Ausgleich" betonenden Modell nicht notwendig.

Bundestag muss entscheiden

Der konkurrierende Vorschlag eines Gesundheitsprämienkonzeptes wird von Rürup und dem Wirtschaftsforscher Gerd Wagner präferiert. Er zielt auf die Entkoppelung der Beiträge vom Arbeitseinkommen ab, senkt damit die Lohnnebenkosten und wäre damit wachstums- und beschäftigungsstimulierend. Für diejenigen, die die monatliche Pauschalprämie von etwa 200 Euro nicht aufbringen könnte oder die - wie Kinder - freigestellt würden, würde der Staat per Steuerfinanzierung einspringen. Wagner bezifferte das Transfervolumen dafür auf "weniger als 20 Milliarden Euro". Schmidt, die dieses Konzept ablehnt, hatte kürzlich eine doppelt so hohe Summe veranschlagt.

Die Entscheidung, welches der beiden Systeme man bevorzuge, sei eine Werteentscheidung. Diese könne das Expertengremium aber nicht treffen, sagte Rürup: Eine Frage solcher Tragweite könne nur vom Bundestag beantwortet werden.

Quelle: ami / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.04.2003, Nr. 85 / Seite 15
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