Home
http://www.faz.net/-gqe-6walh
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Gesundheitspolitik Krankengeldbezieher unter Missbrauchsverdacht

29.12.2011 ·  Die Ausgaben für Krankengeld steigen rasant. Viele glauben, es werde als Brücke in die Rente missbraucht. Die Politik hält sich zurück - denn mit dem Thema macht man sich schnell Feinde.

Von Andreas Mihm
Artikel Bilder (2) Lesermeinungen (39)

Das Krankengeld macht von den jährlich 180 Milliarden Euro Ausgaben der Krankenkassen nur einen kleinen Anteil aus: 7,8 Milliarden Euro oder knapp 5 Prozent waren es 2010. Doch steigen die Ausgaben seit Jahren ungebremst. In den ersten drei Quartalen 2011 waren es fast 10 Prozent Anstieg, im Vorjahr annähernd 8 Prozent, im Jahr davor fast 11 Prozent. So geht das seit 2006 mit Zuwachsraten weit über dem Ausgabenwachstum der Krankenversicherung.

Mehr Ältere, mehr psychisch Kranke

Nicht nur die Zahl der Fälle, auch die Dauer der Krankschreibungen nimmt zu. Von 2006 bis 2009 nahm die durchschnittliche Falldauer nach Daten des Gesundheitsministeriums von 76 auf 84 Tage zu. Für die Gründe gibt es mehrere Erklärungen. Die Krankenkasse Barmer GEK nennt zwei: Der Anteil älterer Arbeitnehmer nehme zu, weil Altersteilzeit und Vorruhestand nicht mehr attraktiv seien. Ältere Arbeitnehmer brauchten aber im Krankheitsfall länger, um wieder auf die Beine zu kommen. Die zweite Erklärung verweist auf die stetig steigende Zahl psychischer Erkrankungen. Deren Behandlung dauert besonders lange, im Durchschnitt waren es 2010 laut Barmer GEK 42 Tage.

Über den demographischen und sozialen Erklärungsmustern schwebt aber ein großer Verdacht: der des Missbrauchs. Denn mit Krankengeld lässt sich der Bezug von Arbeitslosengeld für bis zu 78 Wochen verlängern oder der Eintritt in schlechter finanzierte Renten- oder Hilfsleistungen hinausschieben. Daten der Bundesagentur für Arbeit könnten ein Hinweis darauf sein. So wird die Zahl der arbeitsunfähig geschriebenen Arbeitslosen von Jahr zu Jahr größer. „Lag der Anteil derjenigen, die sich wegen einer Arbeitsunfähigkeit als Arbeitsloser abmeldeten, im Jahr 2007 noch bei knapp 17 Prozent, so hat sich dieser Anteil im Jahr 2011 bisher auf knapp 23 Prozent erhöht“, sagt ein Sprecher der BA. Seit dem Wegfall vorruhestandsähnlicher Regelungen im Jahr 2008 gebe es einen starken Anstieg der Abmeldungen wegen Arbeitsunfähigkeit - vor allem bei den über 55-Jährigen. Ihr Anteil habe sich von 20 Prozent auf 33 Prozent erhöht. Diese Gruppe hat 2 Jahre Anspruch auf Arbeitslosengeld, mit Krankengeld kommt man auf 3,5 Jahre.

Renten-Abschläge werden vermieden

Auch kann Krankengeld den vorzeitigen, mit Abschlägen belegte Eintritt in die Rente vor dem 65. Geburtstag hinauszögern. Das lohnt doppelt: Zum einen liegt es mit 70 Prozent meist über Rentenniveau, zum anderen werden Rentenabschläge vermieden: Nimmt ein 63-Jähriger seinen Krankengeldanspruch für 78 Wochen wahr, dann geht er mit 64,5 Jahren in Rente. Der Abschlag beträgt nicht 7,2 Prozent, sondern nur 1,8 Prozent.

Konkrete Belege für einen Missbrauch im Einzelnen sind das nicht, aber: „Es gibt Indizien dafür, dass es Umgehungstatbestände gibt“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU). Er fügt hinzu: „Wenn das so ist, dann muss man das ändern.“ Die Bundesregierung solle das prüfen.

Krankenkassen vermuten Tricks

Auch die Krankenkassen mutmaßen, dass zu ihren Lasten getrickst wird. Die Techniker Krankenkasse hält die Entwicklung seit Inkrafttreten der Hartz-Gesetzgebung für auffällig. „Die Zahlen legen schon die Vermutung nahe, dass es hier zu Ausweichstrategien kommen kann“, sagt eine Sprecherin. Alle Kassen haben deshalb ihr Fallmanagement kräftig ausgebaut, bieten Hilfen und suchen so Patienten und Kosten zu steuern. Bei der DAK heißt es, sobald man Anzeichen für Auffälligkeiten feststelle, werde das Versorgungs- und Fallmanagement aktiv. „Es klärt unter Einschaltung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen die Anspruchsvoraussetzungen.“ Schon beschweren sich Patienten, dass Kassen versuchten, sie in die Rente zu drängen.

Konkrete Vorschläge der Kassen zur Reform des Krankengeldrechts liegen dem Gesundheitsministerium seit November 2010 vor. Auf 32 Seiten wird etwa empfohlen, eine Rechtsänderung rückgängig zu machen, nach der sich „Verletztengeld und Krankengeld beim Zusammentreffen unfallbedingter und unfallabhängiger Erkrankungen zu einer Gesamtdauer von mehr als 3 Jahren kumulieren“ können.

Streit mit der Rentenversicherung

Meist geht es um die Anpassung an oder bessere Abgrenzung vom Renten- und Arbeitslosenrecht. So sollen Versicherte auf Verlangen der Kassen einen Rentenantrag binnen 4 und nicht mehr 10 Wochen stellen müssen, Strafen für nicht angetretene Kuren oder Reha-Maßnahmen verhängt werden können. Den Kassen dauert die Bearbeitung der Rentenanträge zu lange. Dafür wollen sie Geld von der Rentenversicherung zurück.

Streit gibt es auch um die Finanzzuweisung der Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds. Die berücksichtigten nicht die Höhe des Gehalts ihrer Mitglieder. Kassen mit Besserverdienern als Mitglieder wie einige Betriebskrankenkassen hätten deshalb höhere Krankengeldausgaben je Fall als andere - und verlangen dafür einen Ausgleich.

Kein Gewinnerthema

Vieles davon steht in einem vom damaligen Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) geforderten Bericht des Spitzenverbands der Kassen von Juli 2010 (F.A.Z. vom 26. Juli 2010). Passiert ist nichts. In Union und FDP gilt Krankengeld nicht als „Gewinnerthema“. Man könne Missbrauch kaum belegen und lege sich mit vielen Gruppierungen an. Zudem gehe es den Kassen so gut, dass man das Thema auch aus finanziellen Gründen nicht aufgreifen müsse, sagt ein Spitzenpolitiker.

Das gilt wohl erst recht für eine Dauerforderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), den Bezug von Krankengeld bei 52 Wochen zu kappen. Die Leistungsdauer sei in Deutschland deutlich länger als in den Nachbarländern. Eine Befristung auf ein Jahr hält Alexander Gunkel aus der BDA-Hauptgeschäftsführung unabhängig von allen Missbrauchsdebatten für „sachgerecht“. Im Falle einer über ein Jahr währenden Krankheit liege eine verminderte Erwerbsfähigkeit vor. „Die Absicherung dieses Risikos ist jedoch nicht Aufgabe der Krankenversicherung, sondern dafür gibt es Erwerbsminderungsrente.“

78 Wochen Geld von der Krankenkasse

Kranke Arbeitnehmer haben Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Gesetzlich Versicherte bekommen danach 78 Wochen lang Krankengeld von der Krankenkasse. Es beträgt 70 Prozent des in den letzten drei Monaten bezogenen Entgelts, wird aber bei 90 Prozent des Nettoentgelts gekappt. Krankengeld wird aus den Zuweisungen des Gesundheitsfonds an die Kassen finanziert. In den Fonds zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 15,5 Prozent des Einkommens bis 3825 Euro im Monat ein. Beschäftigte und Rentner zahlen mit 8,2 Prozentpunkten 0,9 Punkte mehr ein als die Arbeitgeber. So tragen die Beschäftigten rechnerisch die Ausgaben für Krankengeld und Zahnersatz selbst.

  Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen

Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

Jüngste Beiträge

Böses Spiel

Von Holger Steltzner

Mit größter Selbstverständlichkeit und in unerträglichem Ausmaß zahlt die Elite Griechenlands keine Steuern und flüchtet mit Milliarden ins Ausland - und jede griechische Regierung lässt sie gewähren. In den Geberländern wächst die Wut der Steuerzahler. Mehr 36 141

29.05.2012 11:27 Uhr
  Vortag
Dax 6.372,72 +0,78%
 OK
NameKursProzent
FAZ-INDEX 1.388,60 +0,86%
Dow Jones 12.454,80 −0,60%
EUR/USD 1,2546 +0,04%
Rohöl Brent Crude 107,57 $ +0,29%
Gold 1.574,60 $ +0,32%
Umfrage

Anonym bewerben? Ist das gut?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.