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Gesundheitspolitik Daniel Bahr will Internet-Apotheken ausbremsen

10.12.2011 ·  Der Gesundheitsminister Daniel Bahr ist ein Freund der Apotheker, typischerweise Kernklientel der FDP. Jetzt kommt er mit einem Gesetzentwurf heraus, der ein wenig nach Mövenpick riecht.

Von Ralph Bollmann
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In den ersten sieben Monaten seiner Amtszeit hat Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) seine Sache gar nicht schlecht gemacht: Er fiel, im Gegensatz zu manchem Parteifreund, nicht unangenehm auf - was in seinem Ressort schon als eine Leistung gilt. Und dass die Reform der Pflegeversicherung wesentlich bescheidener geriet als von manchem erhofft oder befürchtet, blieb nicht an ihm hängen. Der heute 35-Jährige war politisch klug genug, im Vorfeld keine hohen Erwartungen zu wecken.

Jetzt aber kommt Bahr mit einem Gesetzentwurf heraus, der ein wenig nach Mövenpick riecht. Und diesmal profitieren keine bayerischen CSU-Gastwirte, sondern eine Gruppe, die tatsächlich der Kernklientel der FDP zugerechnet wird: die Apotheker. Sie stören sich schon länger an der Konkurrenz der Versandhändler im Internet, vor allem der ausländischen, die an deutsche Arzneimittelpreise nicht gebunden sind und ihre Kunden mit Rabatten locken dürfen.

Eigentlich gehört Bahr zu jenen in der FDP, die mit der Klientelpolitik alten Stils endlich Schluss machen wollten. Stets hatte die Partei nach dem freien Spiel der Marktkräfte gerufen - nur dann nicht, wenn es Rechtsanwälte, Ärzte oder Apotheker betraf, die zu den treuen Anhängern der Liberalen zählten. In der 62-jährigen Geschichte der Bundesrepublik saß die FDP 48 Jahre lang in der Regierung, und das Ergebnis ist: Diese Berufsgruppen sind vor unerwünschter Konkurrenz gesetzlich so gut geschützt wie kaum jemand sonst.

Der Minister selbst ist sich keiner Schuld bewusst. Er beruft sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach sich auch ausländische Internet-Apotheken an die Preisbindung halten müssen, wenn sie an deutsche Endkunden liefern. "Wir müssen die Rechtslage zur Kenntnis nehmen", sagt ein Sprecher. Allerdings hatte das Bundessozialgericht zuvor entgegengesetzt geurteilt, eine endgültige Klärung des Rechtsstreits durch den gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes steht noch aus. Das Ministerium verweist darauf, dass die Medizinversender aus dem Ausland ohnehin keinen großen Marktanteil hätten und in Deutschland bislang niemand fordere, die Preisbindung generell aufzuheben. Als Parallelbeispiel führen die Apotheker gern die Buchpreisbindung an. Dort ist der Expansion von Filialketten allerdings keine gesetzliche Grenze gesetzt, was die kleinen Buchhändler im Gegensatz zu den Pillenverkäufern schwer zu spüren bekommen. Aber vielleicht wählen sie einfach nur zu wenig FDP.

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