Einer Winzergenossenschaft aus der Pfalz, die einmal austesten wollte, welche Werbebotschaft sich mit dem europäischen Recht gerade noch vereinbaren ließe, ist es mit einem am Donnerstag vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) verkündeten Urteil untersagt, ihre Weine als „bekömmlich“ zu preisen. Derartige gesundheitsbezogene Angaben seien auf alkoholischen Getränken nicht gestattet, meinten die Richter (C-544/10).
Damit ist ein Streit zu Ende gegangen, der seit drei Jahren durch alle Instanzen ausgefochten und von der Branche mit Interesse verfolgt worden ist. Der Weinkontrolle des Bundeslandes Rheinland-Pfalz war aufgefallen, dass die Winzergenossenschaft Deutsches Weintor ihre Produkte der Rebsorten Dornfelder sowie grauer und weißer Burgunder mit Verweis auf ihre „sanfte Säure“ als bekömmlich vermarktet hatte, und das dann untersagt, worauf die Genossenschaft geklagt hatte. Die Bezeichnung „bekömmlich“ beziehe sich nur auf den geringen Säuregehalt und stelle deshalb keinen Gesundheitsbezug her, argumentierte die Genossenschaft.
Das sahen die Behörden und die Gerichte anders. Die EU-Verordnung vom Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel erfordere eine positive ernährungsbezogene oder physiologische Wirkung, die auf eine nachhaltige Verbesserung des körperlichen Zustands abziele. Das Gericht folgte in seiner Urteilsbegründung einem Gutachter, der im März zu dem Schluss gekommen war, es sei verboten, für den Wein mit Hinweis auf seine vorteilhafte Wirkung auf den Magen zu werben.
Mit anderen Worten: Es reicht nicht, wenn das Glas Wein zum Essen die Verdauung eben dieses Mahls fördert; das Getränk muss auch der Gesundheit insgesamt zugute kommen, wenn es den Titel „bekömmlich“ tragen will. Obwohl Studien immer wieder die positive Wirkung mäßigen Weingenusses belegen, dürfte dieser Nachweis kaum zu erbringen sein. Denn Wein enthält immerhin rund zwölf Prozent Alkohol, ein Zellgift. Die im Wein enthaltene Säure von meist etwa 5 bis 7 Gramm je Liter wirkt auf den einen erfrischend, dem anderen bereitet sie Magenschmerzen. Ein Hinweis auf den Säuregehalt ist deshalb durchaus im Sinne des Konsumenten. Wie jedes Obst enthält die Weintraube feine Säuren (Weinsäure und Apfelsäure), je nach Rebsorte und Anbaugebiet aber durchaus in unterschiedlicher Menge und Zusammensetzung. Besonders in den Weißweinen beflügelt sie die Aromen und sorgt für einen frischen Eindruck, was einen Teil des Erfolgs des deutschen Rieslings und den zuweilen etwas faden Abgang südlicher Weißweine erklärt.
Die Winzergenossenschaft Deutsches Weintor ist nach dem dort stehenden 18 Meter hohen Bauwerk benannt, das seit 1936 den Eingang zur Deutschen Weinstraße in Schweigen-Rechtenbach markiert. Ihr gehören mehr als 600 Winzerfamilien an. Die Genossenschaft bewirtschaftet 870 Hektar. Für ihre „Edition Mild“ wirbt sie bis heute mit den Worten: „Dieser Wein zeichnet sich durch eine angenehme Säure aus und ist bekömmlich.“ Der Dornfelder, ein Rotwein, der sich vor allem durch große Erntemengen auszeichnet, wird hier mit 4,0 Gramm Säure angegeben, der Wein aus den Sorten grauer und weißer Burgunder hat 4,4 Gramm. Mehr brauchen beide auch nicht. Dass sich an der Bekömmlichkeit dieser Weine nach dem Urteil etwas ändern werde, ist nicht zu erwarten.
Hm was nun?
Egon Weissmann (EgonOne)
- 06.09.2012, 23:26 Uhr
Bei den Fakten bleiben
Johannes Wachter (wachtjo1)
- 06.09.2012, 16:08 Uhr
EU-Wahnsinn!
Matthias Große (Merwig)
- 06.09.2012, 16:00 Uhr
Tschuldigung,
Hans Fleckenstein (Kibofazer)
- 06.09.2012, 14:07 Uhr
na prima . . . .
Wolfgang Ebel (einsteinalbert)
- 06.09.2012, 13:27 Uhr