20.03.2008 · Die Vorstände der Krankenkassen müssen auch in Zukunft die Höhe ihrer jährlichen Vergütungen veröffentlichen. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Damit werde Transparenz im Gesundheitswesen geschaffen, hieß es zur Begründung.
Die Vorstandsmitglieder der Krankenkassen müssen auch in Zukunft die Höhe ihrer jährlichen Vergütungen veröffentlichen. Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag. Nach dem in Karlsruhe bekannt gegebenen Beschluss ist die Veröffentlichungspflicht verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Eine Kammer des Ersten Senats nahm die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde mehrerer Vorstandsmitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung deshalb nicht zur Entscheidung an.
Zur Begründung der einstimmigen Beschlusses hieß es, die seit März 2004 geltende Regelung verfolge einen legitimen Zweck. Mit der Pflicht zur Veröffentlichung der Vorstandsvergütungen solle Transparenz geschaffen werden, um dem Informationsbedürfnis der Beitragszahler und der Öffentlichkeit an dem Einsatz öffentlicher Mittel Rechnung zu tragen, die auf gesetzlicher Grundlage erhoben werden. Die Regelung sei zur Erreichung dieses Zwecks geeignet und erforderlich. Auch die Grenzen der Verhältnismäßigkeit seien gewahrt.
Zwar stelle das Bekanntwerden der Vergütungshöhe für die Betroffenen einen Eingriff von nicht unerheblichem Gewicht dar, denn die Veröffentlichung lasse Rückschlüsse über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse zu. Bei der Gewichtung des Eingriffs sei aber zu berücksichtigen, dass die Informationen nicht die engere Privatsphäre der Beschwerdeführer, sondern nur ihren beruflichen Bereich betreffen.
Vergleichsmöglichkeiten schaffen
Veröffentlicht würden nicht die für die persönliche Lebensgestaltung entscheidenden Einkünfte, zu denen auch Einnahmen aus anderen Quellen zählten. Rückschlüsse auf Einkommen oder gar Vermögen der Betroffenen seien daher nicht umfassend möglich.
Auf der anderen Seite diene die Regelung öffentlichen Belangen von erheblichem Gewicht. Sie solle dem Informationsbedürfnis der Beitragszahler Rechnung tragen und gleichzeitig die Möglichkeit für einen Vergleich schaffen. Die Angaben über die Vorstandsvergütungen könnten Rückschlüsse auf Finanzgebaren und gegebenenfalls Einsparpotenziale der Krankenkasse ermöglichen. Darüber hinaus solle die Veröffentlichung der Vorstandsbezüge für die Allgemeinheit die Transparenz im Umgang mit öffentlichen Mitteln - hier im Gesundheitswesen - erhöhen.
Nach dem Gesetz sind die Vorstandsmitglieder der Krankenkassen verpflichtet, die Höhe der jährlichen Vergütung sowohl im Bundesanzeiger als auch in ihrer Mitgliederzeitschrift zu veröffentlichen.
(Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 3255/07)
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