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Gestrandete Fluggäste Passagiere werden nur selten entschädigt

04.04.2007 ·  Überbucht, verspätet oder ganz gestrichen - wenn Fluggäste am Flughafen hängen bleiben, haben sie eigentlich Entschädigungsrechte. Die können sie aber nur unzureichend in Anspruch nehmen, berichtet die EU. Brüssel will nun schärfer auf die Umsetzung der Vorschriften achten.

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Die europäischen Fluggäste können ihre Entschädigungsrechte wegen Überbuchung, Verspätung oder Streichung von Flügen nur unzureichend in Anspruch nehmen. Dies geht aus einem Bericht über die Erfahrungen mit der seit gut zwei Jahren geltenden EU-Verordnung für Ausgleichs- und Betreuungsleistungen hervor, den die Europäische Kommission am Mittwoch in Brüssel vorgestellt hat.

Rund 20.000 Beschwerden gingen seit Beginn der Regelung bei den einzelstaatlichen Stellen ein. In zwei von drei Fällen klagten die Passagiere, dass die Fluggesellschaften die EU-Vorschriften nicht eingehalten hätten. Die Verordnung verlangt bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung die Betreuung der Fluggäste, das Angebot einer anderweitigen Beförderung und Ausgleichszahlungen bis zu 600 Euro für jeden Fluggast. Nur rund 15 Prozent der Beschwerden konnten bis heute beigelegt werden, berichtet die Kommission.

Billigfluglinien tun sich besonders schwer

Obwohl das Regelwerk den Fluggästen mehr Rechte verleiht, befänden sie sich gegenüber den Flugveranstaltern immer noch in einer schwächeren Position, sagte EU-Verkehrskommissar Jacques Barrot. Viele Unternehmen informierten bei Unregelmäßigkeiten ihre Passagiere nicht über die Rechtsansprüche.

Die häufig von regionalen Flughäfen aus agierenden Billigfluglinien täten sich besonders schwer. Sie seien zum Beispiel bei großen Verspätungen offenbar nicht bereit, eine Beförderung durch andere Luftfahrtunternehmen zu organisieren. Fluggäste sitzen deshalb mitunter mehrere Tage auf Regionalflughäfen fest.

Kritik aus Brüssel

Um Ausgleichszahlungen zu vermeiden, würden manche Fluggesellschaften die Streichung von Flügen nachträglich als große Verspätung einstufen. Die Kommission forderte das Luftfahrtbundesamt für Deutschland sowie die anderen nationalen Aufsichtsbehörden zu klaren Definitionen auf, um eine einheitliche Durchsetzung der Fluggastrechte zu gewährleisten.

Brüssel kritisiert auch die Praxis vieler Fluggesellschaften, einen Fall von höherer Gewalt geltend zu machen, obwohl ein solcher nicht vorliegt. Nach Statistiken der Europäischen Organisation zur Sicherung der Luftfahrt (Eurocontrol) sind rund 70 Prozent der Verspätungen auf die Betriebsabläufe der Flugunternehmen und Flughäfen zurückzuführen. Sollte es in den kommenden sechs Monaten keine spürbaren Fortschritte für die Fluggäste geben, werde die Kommission Verfahren gegen die säumigen Länder eröffnen, hieß es in Brüssel.

Flugpassagiere haben in der Europäischen Union seit über zwei Jahren mehr Rechte bei Überbuchungen und Verspätungen. Doch mit der Umsetzung hapert es oft, wie die EU-Kommission beklagt. Die wichtigsten Regeln:

Flug ist überbucht

Wenn einem Passagier der Flug wegen Überbuchung verweigert wird, bekommt er von der Fluggesellschaft eine Entschädigung. Diese richtet sich nach der Länge des Fluges und beträgt bis zu:
- 250 Euro für Flüge mit einer Strecke von bis zu 1500 Kilometern
- 400 Euro für längere Flüge innerhalb der EU und alle anderen Flüge mit einer Strecke zwischen 1500 und 3500 Kilometern
- 600 Euro für Flüge von der EU ins Ausland mit einer Strecke von mehr als 3500 Kilometern

Flug wird gestrichen

Wenn ein Flug gestrichen wird, muss die Fluggesellschaft:
- dem Passagier anbieten, sich entweder das Ticket erstatten zu lassen und kostenlos zum Ausgangsflughafen zurückzufliegen, oder ihn auf anderem Wege zum Zielort zu befördern.
- dem Passagier Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke und falls notwendig einen Hotelaufenthalt sowie Internet-, Telefon-und Fax-Möglichkeiten anbieten.

Lange Verspätungen

Die Fluggesellschaft muss Mahlzeiten, Erfrischungsgetränke, falls nötig einen Hotelaufenthalt sowie Internet-, Telefon-und Faxmöglichkeiten bei folgenden Verspätungen anbieten:
- zwei Stunden oder mehr bei Flügen von bis zu 1500 Kilometern,
- drei Stunden oder mehr bei längeren Flügen innerhalb der EU und allen anderen Flügen zwischen 1500 und 3000 Kilometern
- vier Stunden oder mehr bei Flügen von der EU ins Ausland mit einer Strecke von mehr als 3500 Kilometern.
Bei Verspätungen von fünf Stunden oder mehr muss die Fluggesellschaft zudem anbieten, das Ticket zu erstatten und den Passagier kostenlos zum Ausgangsflughafen zurückzufliegen.

Information

Die Fluggesellschaften müssen die Passagiere über ihre Rechte informieren. Die Kommision will rechtzeitig zur Feriensaison im Sommer neue Plakate an Flughäfen aushängen.

Alle Entschädigungsregeln gelten für Flüge von einem EU-Flughafen oder zu einem EU-Flughafen von außerhalb der Union. Dabei ist Voraussetzung, dass es sich um eine europäische Fluggesellschaft handelt. Zudem müssen die Passagiere rechtzeitig einchecken.

(Reuters)

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