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Gerichtsentscheid „Big Brother“-Sieger müssen ihren Gewinn versteuern

 ·  Wer an der Fernsehshow „Big Brother“ teilnimmt, der erbringt eine Leistung - so entscheidet ein Gericht. Also müssen die Gewinne versteuert werden. Das könnte auch für „Deutschland sucht den Superstar“ oder „Germany’s next Topmodel“ gelten.

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Gewinner von Fernsehshows wie „Big Brother“ müssen ihren Gewinn mit dem Finanzamt teilen. Diese Entscheidung hat der Bundesfinanzhof am Mittwochmittag in München bekannt gegeben. Damit muss das Männer-Model Sascha Sirtl, der im Jahr 2005 in der Containershow von RTL II eine Million Euro gewonnen hat, die Hälfte als Einkommensteuer abführen.

Der gelernte Maurer und heutige Musiker aus Oberfranken hat allerdings schon einen erheblichen Teil der Siegerprämie für seinen Lebensstil ausgegeben. Steuerrechtler schließen nun nicht aus, dass dieses Grundsatzurteil auch für Teilnehmer an anderen Fernsehshows wie „Deutschland sucht den Superstar“ oder „Germanys next Topmodel“ gelten könnte.

Die obersten Steuerrichter befanden, Sirtl habe dem „BB“-Veranstalter seine ständige Anwesenheit in dem mit Kameras und Mikrofonen ausgestatteten Wohngelände geschuldet. Während seines Aufenthalts habe er sich ununterbrochen filmen und belauschen lassen müssen; zu seinen Aufgaben gehörte demnach ferner die Teilnahme an Wettbewerben mit anderen Kandidaten.

Dieses „aktive wie passive Verhalten“ sah der Bundesfinanzhof auf Basis eines „entgeltlichen Teilnahmevertrags“ als eine steuerpflichtige „sonstige Leistung“ an. Mit der Annahme des Projektgewinns habe Sirtl diesen „seiner erwerbswirtschaftlichen und damit steuerrechtlich bedeutsamen Sphäre zugeordnet“. Die „Zufallskomponente in Gestalt der zwischenzeitlichen Publikumsvoten“ und des Schlussvotums derZuschauer änderte daran aus Sicht der Münchner Richter nichts (Az.: IX R 6/10).

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Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.

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